Meldung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Zum Branchenprofil von
BMWi: Ohne konsistente Netzausbauplanung keine erfolgreiche Energiewende
Denn mit dem Umbau der Energieversorgung von konventioneller auf erneuerbare Erzeugung wird sich auch die Netzstruktur erheblich verändern. Treiber ist der zunehmende Stromtransport auf Übertragungsnetzebene von Nord nach Süd (insbesondere Wind) sowie eine verstärkte dezentrale Einspeisung (insbesondere kleiner Erneuerbare-Energien-Anlagen) in die Verteilernetze.
Im Übertragungsnetzbereich besteht ein gesetzlich festgelegtes, bundesweit koordiniertes System für die Netzentwicklung. Dabei bestehen in einem gestuften Verfahren für die Bürgerinnen und Bürger umfassende Beteiligungs- und Konsultationsmöglichkeiten. Ausgangspunkt ist die Ermittlung des Netzausbaubedarfs über jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern gemeinsam erstellte und öffentlich konsultierte Netzentwicklungspläne (NEP-Prozess). Am Ende des NEP-Prozesses steht ein von der Bundesnetzagentur bestätigter deutschlandweit gerechneter Netzentwicklungsplan (Netzausbaubedarf). Der konkrete Verlauf zwischen im NEP-Prozess festgelegten Anfangs- und Endpunkten wird in der vom NEP zu unterscheidenden, folgenden konkreten Planung ermittelt.
Aktuell wird von den Übertragungsnetzbetreibern der Netzentwicklungsplan 2014 entwickelt. Hier haben die Netzbetreiber im April einen 1. Entwurf vorgelegt, breit konsultiert und werten nun die eingegangenen zahlreichen Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus. Nächster Schritt ist die Erarbeitung eines 2. Entwurfs, den sie der Bundesnetzagentur vorlegen, die ihn dann prüft und gegebenenfalls bestätigt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Rainer Baake, erklärte: "In der breiten Konsultation zum Netzentwicklungsplan 2014 sind bei den Netzbetreibern zahlreiche Hinweise zum Netzausbaubedarf eingegangen. Ich würde es begrüßen, wenn die Übertragungsnetzbetreiber beim im September vorzulegenden 2. Entwurf zum Netzentwicklungsplan 2014 die Konsultation der Öffentlichkeit konstruktiv aufnehmen und fundierten Hinweisen bei ihrer weiteren Planung Rechnung tragen.
Das genau ist Sinn und Zweck der Konsultation der Öffentlichkeit. Für den jetzt zu rechnenden 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 ist darüber hinaus eine ergänzende Berücksichtigung der durch die zum 1. August 2014 in Kraft tretende Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2014) veränderten Rahmenbedingungen notwendig. Auf der Basis des reformierten EEG ist zu erwarten, dass sich die regionale Verteilung des EE-Zubaus anders über das Bundesgebiet verteilen dürfte als noch im 1. Entwurf des NEP angenommen. Ich bin allerdings sicher, dass es auch weiterhin erheblichen Netzausbaubedarf in Deutschland insgesamt und speziell auch zwischen den Erzeugungsregionen vor allem im Norden und Osten sowie den Verbrauchsschwerpunkten im Süden und Westen geben wird."
- Quelle:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Email:
- info@bmwi.bund.de
- Link:
- www.bmwi.de/...
- Windenergie Wiki:
- Energiewende, Bundesnetzagentur