09.05.2005
Öffentliche Auftraggeber können nach EU Urteil Ökostrom rechtssicher ausschreiben
Berlin - Die Bundesregierung hat erklärt, dass öffentliche Auftraggeber nach neueren Bekundungen der Kommission der Europäischen Union und anschließender Urteile des Europäischen Gerichtshofes nun rechtssicher die Lieferung von Ökostrom für Liegenschaften der öffentlichen Hand ausschreiben können. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat bereits im Jahr 2003 die Lieferung von Ökostrom ausgeschrieben und will nun anhand der gewonnenen Erfahrungen bis Mitte des Jahres eine Arbeitshilfe vorlegen, an der sich andere öffentliche Auftraggeber bei ihrer Ausschreibung orientieren können.
- Quelle:
- Onlineredaktion Windmesse.de, BOXER - Infodienst: Regenerative Energie
- Autor:
- Katja Clysters, Onlineredakteurin
- Email:
- presse@windmesse.de
- Keywords:
- BMU