Meldung von Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
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Breites Bündnis aus Sozialverbänden, Umweltorganisationen und BEE für die Energiewende
Ein Bündnis aus großen Sozialverbänden wie der AWO, den wichtigsten deutschen Umweltschutzorganisationen, dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband sowie dem Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat einen dringenden Appell an CDU/CSU und SPD für eine dynamische, gerechte und soziale Energiewende gerichtet.
Vor dem Hintergrund einer nach wie vor überwältigenden gesellschaftlichen Unterstützung für den Umbau der Energieversorgung und des alarmierenden jüngsten Berichts des Weltklimarats IPCC fordern die Verbände die künftigen Koalitionäre in ihrem gemeinsamen Papier auf, die Energiewende mit ihren Beschlüssen zu stabilisieren und unumkehrbar zu machen. Dazu sind nach ihrer Auffassung ambitionierte Klimaschutzziele und verbindliche Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa notwendig.
In Deutschland ist ein Anteil der Erneuerbaren von 45 Prozent am Stromverbrauch 2020 erforderlich, um die Klimaschutzziele zu erfüllen. Sollten internationale Instrumente wie der EU-Emissionshandel scheitern, müssen sie durch neue nationale Instrumente ergänzt und ersetzt werden.
Die nächste Bundesregierung muss eine Energiewende auch im Bereich Wärme auslösen und die großen Potenziale für Erneuerbare Energien und mehr Effizienz gerade im Gebäudebestand heben. Die staatliche Förderung für energetische Gebäudesanierungen muss auf 5 Mrd. Euro aufgestockt und verstetigt werden.
Die Kosten der Energiewende müssen fair zwischen den verschiedenen Verbrauchern aufgeteilt werden. Auch die privaten Kunden müssen unter anderem von den sinkenden Strompreisen an der Börse profitieren. Die Vorteile von energetischen Gebäudesanierungen sollen den Mietern in der Form zu Gute kommen, dass ihre Warmmiete nicht steigt. Die Kosten der Sanierung sollen entsprechend ihren Vorteilen von Vermietern, Staat/KfW-Förderung und Mietern getragen werden.
Sozialleistungen wie ALG II, Sozialhilfe, Wohngeld oder die Grundsicherung im Alter müssen die gestiegenen Energiekosten in tatsächlicher Höhe berücksichtigen. Energieeffiziente Geräte müssen bei Erstausstattung von Haushalten, die Grundsicherung erhalten, besonders gefördert werden. Der energetische Zustand von Gebäuden muss bei der Festlegung von Angemessenheitsgrenzen bei der Miete berücksichtigt werden. Energiesparberatungen müssen weiterhin flächendeckend angeboten werden und zudem für einkommensschwache Haushalte kostenlos zugänglich sein.
- Quelle:
- BWE / BEE
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- Energiewende, BWE