Windenergie Stichwort: "Wirtschaftszone"
Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)
Meeresgebiet jenseits des Küstenmeeres, in dem der angrenzende Küstenstaat das alleinige Recht zur Ausbeutung besitzt.
Nach Artikel 55 des Seerechtsübereinkommens (SRÜ) der Vereinten Nationen ist die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) das Meeresgebiet jenseits des Küstenmeeres einer an den jeweiligen Ozean grenzenden Nation. Zusammen dürfen Küstenmeer und AWZ bis zu 200 Seemeilen (sm) betragen, weshalb die Zone oftmals auch als 200-Meilen-Zone bekannt ist.
Innerhalb der AWZ kann der angrenzende Staat in begrenztem Umfang souveräne Rechte und Hoheitsbefugnisse wahrnehmen. Darunter fallen zum Beispiel Erforschung und Ausbeutung der natürlichen Ressourcen durch Fischerei oder Meeresbergbau. Auch die Möglichkeiten der Stromgewinnung durch Wellenkraft oder Offshore-Windenergieanlagen gehören dazu.
- Windenergie Wiki:
- Offshore
Branchenverzeichnis Windenergie
News
-
Luxcara unterzeichnet Vertrag mit norwegischem Unternehmen Havfram über Windturbinen-Installationsschiff für deutsches Offshore-Windprojekt Waterkant 25.09.2024 -
Deutsche WindGuard untersucht Offshore-Flächen in der Nordsee - BSH-Auftrag für weitere meteorologische Berichte und mehrjährige Referenzzeitreihe 27.06.2024 -
BDEW-Vorschlag zur Senkung des Investitionsbedarfs für die Energiewende 20.06.2024 -
Kabinett macht Weg frei für CCS in Deutschland 30.05.2024 -
NABU: Novellierung des Kohlenstoffspeicherungsgesetzes: Jahrzehntelang vernachlässigter Meeresschutz rächt sich 30.05.2024 -
BorWin4: Planfeststellungsverfahren in der Ausschließlichen Wirtschaftszone beginnt 07.03.2023 -
Habeck will den Einsatz von CCS ermöglichen 27.02.2024 -
Fugro und Fraunhofer IWES vermessen zwei deutsche Offshore-Windparkflächen 23.05.2023 -
Windenergie-Ausbau auf See ohne Perspektive für Naturverträglichkeit 09.10.2023 -
Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) 08.08.2017 - >> Mehr Ergebnisse