2024-12-22
https://w3.windmesse.de/windenergie/pm/679-gemeinden-konnen-windkraftprojekte-kunftig-1-jahr-zuruckstellen

Gemeinden können Windkraftprojekte künftig 1 Jahr zurückstellen

Bundestag beschließt Novelle des Baugesetzbuches

Am 30. April hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung die Novelle des Baugesetzbuches beschlossen. Diese enthält unter anderem eine einjährige Rückstellungsmöglichkeit für Kommunen für Windenergieprojekte. Die Kommunen können Bauanträge künftig dann für 1 Jahr zurückstellen, wenn sie einen Flächennutzungsplan ändern oder neurerstellen wollen (siehe auch windmesse.de-Nachricht vom 15.3.) Der Bundesverband Windenergie (BWE) befürchtet, dass sich mit der neuen Regelung viele Projekte noch mehr verzögern werden als in der Vergangenheit. BWE-Präsident Peter Ahmels: "Der Schlüssel für eine gute Planung liegt nicht in einer möglichst langen Genehmigungsphase". Für die Akzeptanz sei es hingegen wichtig, dass alle Beteiligten von Anfang an mit offenen Karten spielen. Dies gelte für den Planungsprozess, aber auch für Aspekte wie z.B. Pachtzahlungen an die Landeigentümer. Als positiv bewertet der BWE, dass eine Kommune jetzt verpflichtet ist, einem Bauherrn innerhalb von 6 Monaten zu antworten, ob sein Antrag zurückgestellt wird. Auch kann ein Windkraftprojekt nicht mehr mit einer pauschalen Begründung, dass beispielsweise ein Flächennutzungsplan für ein Freizeitgelände erarbeitet wird, zurückgestellt werden.
Die Rückstellungsmöglichkeit der Novelle stellt einen Kompromiss der Regierungskoalition mit der Opposition dar, um ein Vermittlungsverfahren im Bundesrat zu vermeiden. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig und soll voraussichtlich im Juli inkraft treten.
Quelle:
Onlineredaktion www.Windmesse.de
Autor:
Nicole Paul, Onlineredakteurin
Email:
presse@windmesse.de
Keywords:
Bundesbaugesetzbuch, Novelle, BWE, Rückstellungsmöglichkeit, Gemeinden, Kommunen, Planung




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