2024-12-22
https://w3.windmesse.de/windenergie/pm/601-bundestag-beschliesst-eeg-novelle

Bundestag beschließt EEG-Novelle

Verbesserte Konditionen für Windenergie gegenüber Regierungsentwurf

Der Bundestag hat heute die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. Es wurde dabei der in der vergangenen Woche vorgelegte Entwurf der Umwelt- und Energiepolitiker der Regierungs-Fraktionen beschlossen und nicht der Kabinetts-Entwurf vom Dezember letzten Jahres. Diesen hatten die Abgeordneten als Kompromiss-Angebot an Wirtschaftsminister Clement und eine unnötige Blockade der erneuerbaren Energien kritisiert. Der heute verabschiedete Parlaments-Entwurf sieht für Windenergie, Wasserkraft und Biomasse deutliche Verbesserungen gegenüber dem Regierungsvorschlag vor. So wird für die Windenergie die 65%-Grenze für Binnenlandanlagen wieder zurück genommen. Ursprünglich hätten Anlagen, die weniger als 65% des Referenzertrages erbringen, keine EEG-Förderung mehr bekommen. Dafür wird im neuen EEG der Referenzertragsfaktor für die Berechnung des Verlängerungszeitraums der erhöhten Anfangsvergütung von 0,75 auf 0,85% erhöht. Bisher erhielt eine Windkraftanlage die ersten 5 Jahre 3,2 Cent/kWh zusätzlich zur Grundvergütung, wenn sie 150% des Referenzertrages erbrachte. Für sonstige Anlagen verlängerte sich die 5-Jahresfrist um je 2 Monate pro 0,75% des Referenzertrages, um den Ihr Ertrag 150% des Referenzertrages unterschritt. Nun muss es heißen: Für sonstige Anlagen verlängert sich die 5-Jahresfrist um je 2 Monate pro 0,85% des Referenzertrages, um den Ihr Ertrag 150% des Referenzertrages unterschreitet. Die erhöhte Vergütung für Anlagen an windschwächeren Standorten wird somit nicht mehr so lange gezahlt wie vorher. Dadurch sollen die Kosten des EEGs um geschätzte zusätzliche 750 Millionen Euro reduziert werden, bezogen auf den Betriebszeitraum der Windenergieanlagen, die ab sofort bis 2010 neu ans Netz gehen.
Das EEG wurde mit den Stimmen der Regierungs-Koalition verabschiedet, die Opposition stimmte geschlossen dagegen. Die EEG-Novelle wird nun noch ein zweites Mal vom Bundesrat behandelt, sie ist jedoch kein zustimmungspflichtiges Gesetz. Noch vor der Sommerpause ist dann das Inkrafttreten geplant.
Die energiepolitische Sprecherin von Bündnis 90/ Die Grünen, Michaele Hustedt, wertete den Gesetzesbeschluss als Erfolg: „Die Förderung der Erneuerbaren Energien ist das derzeit wichtigste Instrument  für den Klimaschutz. Das gilt umso mehr, da der Emissionshandel in seiner Wirkung abgeschwächt wurde,“ erklärte sie. Auch das Aktionsbündnis Erneuerbare Energien, dem Organisationen von Eurosolar bis zur IG Metall angehören, bezeichnete den Gesetzesbeschluss als „Riesenschritt für die Energiereform“.
Quelle:
Onlineredaktion www.Windmesse.de
Autor:
Nicole Paul, Onlineredakteurin
Email:
presse@windmesse.de
Keywords:
EEG-Novelle




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