Meldung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Einheitliche Wärmeplanung fu?r ganz Deutschland: Bundesregierung bringt Gesetzentwurf auf den Weg
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, in allen rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung zu haben, damit Bu?rgerinnen und Bu?rger, aber auch Gewerbetreibende wissen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung sie lokal rechnen können.
Daru?ber hinaus wird das Ziel festgelegt, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Wärmenetze sollen bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu speisen. Schließlich enthält das Wärmeplanungsgesetz eine Verpflichtung zur Erstellung von Fahrplänen fu?r den Wärmenetzausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze.
Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin fu?r Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wer ein Haus hat, will wissen, mit welchen Kosten fu?r Energie in den nächsten Jahrzehnten zu rechnen ist. Wer heute eine Mietwohnung sucht, schaut auch nach dem Energieverbrauch und fragt, mit welchem Energieträger geheizt wird. Antworten auf diese Fragen sollen ku?nftig schnell und einfach zu finden sein. In jeder einzelnen Kommune sind die Voraussetzungen anders. Gerade deshalb ist ein bundeseinheitliches Wärmeplanungsgesetz, das fu?r ganz Deutschland einheitliche Standards und Vorgaben definiert, wichtig. So eine Planung kostet Geld. Damit die Kommunen schnell starten können, fördert der Bund die Erstellung von Wärmeplänen mit 500 Millionen Euro. Auf die Bu?rgerinnen und Bu?rger kommt kein Mehraufwand zu. Es werden ausschließlich vorhandene Daten genutzt, die Behörden, Energieversorgern und dem Schornsteinfeger schon vorliegen. Mit dem Wärmeplan vor Ort gibt es mehr Entscheidungssicherheit und Planbarkeit.“
Robert Habeck, Bundesminister fu?r Wirtschaft und Klimaschutz: „Mit dem Wärmeplanungsgesetz schaffen wir den Rahmen fu?r die Einfu?hrung einer flächendeckenden und systematischen Wärmeplanung. Dadurch werden die Kommunen in die Lage versetzt, auf lokaler Ebene gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähige Transformationspfade zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln und zu beschreiten. Damit setzen wir einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um.
Fernwärme nimmt in der klimaneutralen Wärmeversorgung der Zukunft eine herausragende Rolle ein, insbesondere in urbanen Gebieten. Aktuell ist die Fernwärme jedoch noch u?berwiegend fossil gespeist. Deshalb enthält das Wärmeplanungsgesetz Mindestziele fu?r den Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen und legt den Rahmen fu?r die schrittweise und zeitlich gestaffelte Dekarbonisierung und den Ausbau der Fernwärme fest. Im bundesweiten Mittel soll der Anteil an Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme in 2030 50% betragen, 2045 wollen wir vollständig klimaneutral sein. “
Den Gesetzentwurf finden Sie hier (PDF, 2 MB).
- Quelle:
- BMWK
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.bmwk.de/...
- Keywords:
- BMWK, Wärmeplanung, Deutschland, Gesetzentwurf, Wärmeplanung, Bundeskabinett, Dekarbonisierung, Kommune, Netz