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Kommando zurück! Bundestag beschließt „kleine EEG-Novelle“, aber nicht die Rückgabe von Zuschlägen für WEA
Überraschend findet sich allerdings der Vorschlag der Formulierungshilfe, Windenergieanlagen mit Zuschlägen aus 2021/2022 eine Rückgabe der Zuschläge zu ermöglichen, nicht im Gesetz wieder. Hierauf konnte sich die Koalition dem Vernehmen nach nicht verständigen. Betroffene Bieter können nun nur noch abwarten, bis der Zuschlag nach Ablauf der Realisierungsfrist ohnehin erlischt, um dann erneut am Ausschreibungsverfahren teilzunehmen.
Neu hinzugekommen ist eine Erleichterung für Biogasanlagen: Diese müssen bis 30.04.2024 die 150 Tage Verweilzeit im hydraulischen System nicht einhalten. Dies flankiert die verlängerte Übergangsregelung, wonach bis Ende 2024 die gesamte Bemessungsleitung vergütungsfähig ist. Hintergrund ist eine kurzfristige Steigerung der Biogasproduktion, um eine möglicherweise drohende Gasmangellage im kommenden Winter zu vermeiden. Die Anforderungen der TA Luft bleiben gleichwohl bestehen, so dass eine zusätzliche Methanfreisetzung ausgeschlossen ist.
- Quelle:
- prometheus
- Autor:
- Pressestelle
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- www.prometheus-recht.de/...
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- prometheus, Kanzlei, Energierecht, EEG Novelle, Bundestag, Kommando, Rückgabe, Zuschlag, Ausschreibung, Biogas, Windenergieanlage