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Beschleunigung des Windenergieausbaus
Erster Windgipfel des BMWK – was ist zu erwarten?
Am 22.03.2023 fand auf Einladung von Minister Robert Habeck der Erste Windgipfel im BMWK statt. Dazu hatte er Vertreter der Bundesländer, der Ressorts der Bundesregierung, der Verbände, der kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaften eingeladen. Im Zuge dessen wurden die Eckpunkte einer Windenergie-an-Land Strategie vorgestellt und nun zur Konsultation gestellt. Kern der Eckpunkte ist ähnlich wie bei der am 10.03.2023 vorgelegten PV-Strategie (wir berichteten hier) die massive Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie, um die von der Bundesregierung gesteckten Klimaziele zu erreichen.
Bekanntes Instrument der Handlungsfelder
Wie bereits die wenige Tage zuvor vorgestellte PV-Strategie bemüht sich auch das Eckpunktepapier dem abgrenzbaren Instrument der Handlungsfelder. In 12 solchen wird aufgezeigt, welche Maßnahmen vorgesehen werden, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Die Handlungsfelder thematisieren dabei zunächst die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, u.a. durch bessere Förderungen durch das EEG 2023. Hier liegt der Fokus vor allem auf dem Umgang mit Projekten, die 2021 und 2022 ihre Zuschläge erhalten haben und deren Realisierung von den zwischenzeitlich extrem gestiegenen Preisen bedroht ist. Aber auch weiteren Geschäftsmodellen außerhalb des EEG soll eine breitere Basis gegeben werden, wobei die Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für PPA-Projekte noch recht vage sind.
Zudem ist geplant, die nach wie vor komplexen Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen, mehr Potenziale für Repowering zu schaffen, kurzfristig die Flächenverfügbarkeit zu erhöhen sowie die Flächensicherung zu erleichtern. Aber auch Themen wie die Reaktion auf den Fachkräftemangel, die Akzeptanz vor Ort oder die Wertschöpfung in Deutschland sind Bestandteil dieser Eckpunkte. Außerdem hat das BMWK Fragen zum Transport der WEA und die (notwendigen) technischen Entwicklungen auf die Tagesordnung gehoben.
Nun haben die eingeladenen Vertreter noch bis zum 06. April 2023 die Möglichkeit, sich zu den Vorschlägen schriftlich zu äußern. Im Anschluss daran soll die Erarbeitung einer finalen „Windenergie-an-Land-Strategie“ beginnen, welche beim zweiten Windgipfel, voraussichtlich im April oder Mai, vorgestellt werden soll.
Erste Einschätzung zu den Handlungsfeldern
Die erste Einschätzung des Eckpunktepapiers muss nach unserem Dafürhalten gemischt ausfallen. Auf der einen Seite ist es aus unserer Sicht sehr zu begrüßen, dass das BMWK unter Führung von Herrn Habeck die zwingende Notwendigkeit am Ausbau der Erneuerbaren Energien erkannt und verstanden hat, dass es, anders als manche von der Union geführten Bundesländer meinen, nicht beim Erhalt des Status Quo bleiben kann. Es kann auch keine Option sein, wieder vermehrt auf den Import russischen Gases zu setzen oder gar die Atomkraftwerke über das gesetzlich definierte Datum hinaus in Betrieb zu belassen.
Verbesserung beim Transport
Auf der anderen Seite gehen die vom BMWK vorgeschlagenen Maßnahmen an mancher Stelle nicht weit genug. So sieht beispielsweise das Handlungsfeld 10 vor, dass es Erleichterungen für den Transport und die Infrastruktur für die Errichtung von WEA geben soll. Um dies zu erreichen, sieht das Eckpunktepapier vor, dass eine Bestandsaufnahme des Streckennetzes der Wasserstraßen inkl. der Umschlagstellen erarbeitet wird. Darüber hinaus wird beispielsweise eine Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Güterschwertransporte durch die Anpassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung angestrebt. Diese Maßnahmen sind zwar in der Theorie nachvollziehbar und zu begrüßen, dürften aber angesichts der fehlenden Infrastruktur bei Wasserstraßen zu keiner kurzfristigen und spürbaren Verbesserung führen.
Flächenverfügbarkeit
Auch das Handlungsfeld 4 ist nach diesseitiger Auffassung noch nicht konsequent bis zum Ende gedacht. So hat bereits die Debatte im Rahmen des WalG und des WindBG aufgezeigt, dass die Flächenverfügbarkeit eines der Schlüsselthemen beim Ausbau der Windenergie ist. Soweit sich das Eckpunktepapier hier auf das WalG zurückzieht, so ist dies beim Bestreben, die Ausbauzahlen zu erhöhen, nicht konsequent genug. Zum einen sieht das WalG großzügige Zwischenziele (2027) vor. Zum anderen düften auch einige Bundesländer zur Bremse werden, in dem sie sich bei der Festlegung der Zuständigkeit im Sinne des WalG Zeit lassen.
Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
Schließlich dürften einige der vorgesehenen Maßnahmen im Handlungsfeld 5 zur Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren wohl bloßes Wunschdenken bleiben. Insbesondere die Maßnahmen im Zusammenhang mit den militärischen Belangen dürften aus der Erfahrung heraus allenfalls marginal umsetzbar sein.
(Zwischen-)Fazit
Trotz der Kritik bleibt die Hoffnung bestehen, dass der Windgipfel ein weiterer notwendiger und guter Schritt in die richtige Richtung war. Für den Moment muss man abwarten und schauen, welche Maßnahmen es nach der Konsultationsphase wirklich in das Eckpunktepapier schaffen und wie diese Maßnahmen nach Auffassung des BMWK zeitnah umgesetzt werden können. Sobald es Ergebnisse des zweiten Windgipfels gibt, werden wir Sie in der vertrauten Form informieren.
- Quelle:
- prometheus
- Autor:
- Pressestelle
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- www.prometheus-recht.de/...
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- prometheus, Windenergieausbau, Dynamik, Windgipfel, Beschluss, BMWK, Ausbau, Beschleunigung, Maßnahme, Zuschlag
- Windenergie Wiki:
- WEA, Repowering