2024-04-27
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Landesregierung droht Verfehlung eigener Windkraft-Ziele

Das im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) für NRW bis 2032 festgesetzte Ausbau-Ziel von 1,8 % der Landesfläche lässt sich mit den bisherigen Maßnahmen der Landesregierung selbst unter den optimalen Bedingungen nicht erreichen. Das ist das Ergebnis einer Masterarbeit von Arne Füsers im Fachgebiet Landschaftsplanung und Erholungsvorsorge des Fachbereichs Landschaftsarchitektur und Umweltplanung.

Bild: PixabayBild: Pixabay

In seiner Abschlussarbeit mit dem Titel „Ermittlung natur- und landschaftsverträglicher Flächenpotenziale für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen“ untersucht Füsers, wie es unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen um das Erreichen dieses Zieles steht. Hierfür wurden drei Szenarien gebildet. Neben einem Basiszenario, das den aktuellen Rechtsrahmen abbildet, wird ein Szenario mit Bezug zu den die Windenergie betreffenden Änderungen im Koalitionsvertrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung entwickelt sowie eines mit Blick auf verschärfte naturschutzfachliche Auflagen.

Dabei ist das Ergebnis ernüchternd: Mit allen analysierten Szenarien lassen sich die Flächenziele für Nordrhein-Westfalen bis 2032 nicht erreichen. Lediglich im Szenario zum aktuellen Koalitionsvertrag kann zumindest das Zwischenziel bis 2026 erreicht werden.

Professor Dr. Boris Stemmer, der die Arbeit betreut hat: „Die Transformation ins postfossile Zeitalter ist dringlicher denn je, es ist verwunderlich, dass die Landesregierung nicht unverzüglich Flächen für das Ausbauziel für 2032 freigibt, sondern sich mit kleinsten Schritten vorsichtig an das Zwischenziel herantastet. Eine ernstgemeinte Beschleunigung der Energiewende muss anders aussehen.“

Hintergrund der Untersuchung ist das am 1. Februar 2023 in Kraft getretene sogenannte  Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Das Gesetz sieht vor, dass die Bundesländer einen bestimmten Teil ihrer Fläche für Windenergie bereitstellen, um das bundesweit geltende Flächenziel von zwei Prozent zu erreichen. Für Nordrhein-Westfalen bedeutet dies, dass bis Ende 2026 1,1 Prozent und bis Ende 2032 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie planerisch sichergestellt sein müssen, um den Ausbau zu erreichen.

Arne Füsers hat in seiner Masterarbeit auch untersucht, in welchen Regierungsbezirken besonders günstige Voraussetzungen für den Ausbau der Windenergie bestehen. Denn auch in NRW besteht diesbezüglich eine erhebliche Ungleichheit. Über alle Sazenarien hinweg sind die Potenziale in den Regierungsbezirken Köln und Münster vergleichsweise hoch, während das Potenzial in den anderen Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Detmold je nach Szenario recht unterschiedlich ausfällt.

Vor dem Hintergrund der Ergebnisse empfiehlt die Studie, bereits jetzt die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie auf 1,8 Prozent der Landesfläche zu schaffen. Da unter den aktuellen Rahmenbedingungen lediglich das Zwischenziel bis 2026 erreichbar ist, seien weitere Flächen für die Windkraft freizugeben. Dabei besteht kaum Spielraum für die Inanspruchnahme weiterer aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes wertvoller Räume, weil für das Erreichen des Ziels ohnehin schon Räume bis zu einem hohen Wert in Anspruch genommen werden müssen.

In der Masterarbeit heißt es: „Die Landesregierung sollte den Regierungsbezirken angepasste Flächenkontingente vorgeben, um der unterschiedlichen Raumausstattung gerecht zu werden. Nur die Berücksichtigung dieser Ausstattung kann überhaupt die Zielerreichung gewährleisten.“ Anders als im Windenergieflächenbedarfsgesetz tue die Landesregierung gut daran, die Flächenkontingente auf Basis wissenschaftlicher Analysen festzulegen, um den Ausbau auch tatsächlich zu ermöglichen.

Quelle:
TH OWL
Autor:
Pressestelle
Link:
www.th-owl.de/...
Keywords:
NRW, THOWL, Windenergieflächenbedarfsgesetz, Ausbau, Windkraft, Ziel, Landesreierung, Windpark, Fläche, Bedingung, Potenzial
Windenergie Wiki:
Energiewende




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