2024-04-26
http://w3.windmesse.de/windenergie/pm/42636-bdew-missbrauchsregelung-strompreise-gaspreise-preiserhohung-energieversorger

Meldung von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.


BDEW zur Debatte über Energiepreise: „Pauschale Missbrauchsvorwürfe sind ein Unding“

Zu der aktuellen Debatte über die Missbrauchsregelungen in Strom- und Gaspreisbremse erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Auch mit den Gesetzen zur Strom- und Gaspreisbremse sind Preiserhöhungen weiterhin möglich, wenn damit drastisch gestiegene
Beschaffungskosten für die Beschaffung von Strom und Gas an den Energiebörsen weitergegeben werden. Zeitweise haben sich die Kosten für die Beschaffung von Strom und Gas an den Börsen mehr als verzehnfacht.
Die pauschale Unterstellung, die Energieversorger würden die Strom- und Gaspreisbremse missbrauchen, ist ein Unding.

Die Energieversorger sind es, die angesichts der Folgen des Ukraine-Krieges unter schwierigsten Bedingungen die Energieversorgung
gewährleisten. Gleichzeitig haben sie selbst mit extremen Preissprüngen an den Energiebörsen zu kämpfen. Es kann nicht sein, dass
Falschmeldungen, wonach Preiserhöhungen grundsätzlich verboten seien, die Runde machen können. Die Bundesregierung muss klar widersprechen und klarstellen, dass Preiserhöhungen, die alle rechtlichen Anforderungen erfüllen, weiterhin möglich sind.

Diese Preiserhöhungen liegen an den hohen Energiepreisen. Die Kundinnen und Kunden sind in den vergangenen Tagen von ihren Versorgern darüber informiert worden. Die von der Regierung versprochenen Entlastungen, die derzeit im Parlament beraten werden und die Energieversorger mit der Strom- und Gaspreisbremse umsetzen sollen, sollen ab März rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar greifen.

Es darf nicht passieren, dass einzelne Unternehmen die Krise ausnutzen. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass angemessene und nach den allgemeinen Regeln zulässige Anpassungen weiterhin möglich sind. Hierzu sehen wir in den vorliegenden Gesetzentwürfen keinen Widerspruch.

Die Preisentwicklung im Großhandel ist und bleibt volatil. Niemand weiß, wie sich die Preise in den kommenden Wochen und Monaten entwickeln. Fakt ist: Aus Russland werden wir vorerst kein Gas mehr erhalten. Gas bleibt dadurch am Weltmarkt knapp und dadurch teuer. Das wirkt sich auch auf die Endkundenpreise aus. Energieversorger müssen in der Lage sein, diese stark gestiegenen Beschaffungskosten an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Sonst sind sie selber in ihrer Liquidität gefährdet. Dank verantwortungsvoller langfristiger Beschaffungsstrategien der Energieversorger schlagen sich die gestiegenen Großhandelspreise in den meisten Fällen bislang nicht 1:1 auf die Endkundenpreise nieder. Doch je länger das Preisniveau so hoch bleibt, desto weniger können Energieversorger die Kostenanstiege ausgleichen.“

Quelle:
BDEW
Autor:
Julia Löffelholz
Email:
presse@bdew.de
Keywords:
BDEW, Missbrauchsregelung, Strompreise, Gaspreise, Preiserhöhung, Energieversorger



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