2024-04-20
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Kabinett: Förderung für Windstrom wird verringert

Das novellierte EEG soll im Frühjahr 2004 in Kraft treten

Berlin - Die Bundesregierung hat neue Förderregeln für Ökostrom beschlossen. Strom aus großen Wasserkraftanlagen, Biomasse und Erdwärme wird künftig stärker gefördert. Die Förderung für Windenergie soll vom Standort abhängig sein und große leistungsfähige Anlagen bevorzugen. Das sieht die am 17.12.2003 beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG) vor.
Das novellierte EEG soll nach den parlamentarischen Beratungen im Frühjahr 2004 in Kraft treten. Die Vergütung für an Land erzeugtem Strom aus Windenergie soll nun gesenkt werden. Der Ausbau von Seewind-Anlagen vor der Küste wird dagegen vorangetrieben. Der Ersatz alter durch neue und leistungsstarke Windkraftanlagen besonders an Küsten wird gefördert. Windschwache Standorte werden von der Vergütung künftig ganz ausgeschlossen.
Quelle:
Onlineredaktion Windmesse.de, dpa, 17.12.2003
Autor:
Katja Clysters, Onlineredakteurin
Email:
presse@windmesse.de
Keywords:
EEG




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