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Funknavigation und Windenergie – Ende der Blockade?
Beide Minister stellten die Inhalte dieser Einigung im Rahmen einer Pressekonferenz vor (das Video dazu finden Sie hier). Demnach verkleinern die Betreiber, DWD und DFS, die sog. „Schutzbereiche“ für derartige Anlagen und passen die Bewertungsmethoden an.
Funknavigation
Im Bereich der Funknavigation verringert die DFS die Schutzbereiche für 40 Funknavigationsanlagen drastisch. Dabei variiert die Angabe von Minister Habeck zum konkret verbliebenden Umfang der Schutzbereiche (bislang 15 km) von 5-7 km. Außerhalb der verbleibenden Schutzbereiche sind von vornherein keine Störungen durch Windenergieanlagen zu erwarten. Im Einzelfall sollen aber auch innerhalb der Schutzbereiche (bis zu einer Entfernung von 3 km zur Funknavigationsanlage) WEA zulässig sein.
15 Funknavigationsanlagen baut die DFS komplett zurück. Acht weitere Funknavigationsanlagen werden umgerüstet. Dabei geht es vermutlich um den seit langem bekannten Plan, die sehr störanfälligen konventionellen Funknavigationsanlagen (CVOR) zu störunempfindlicheren Doppler-Funknavigationsanlagen (DVOR) aufzurüsten (wir berichteten hier).
Die DFS nutzt künftig nach Auskunft der Ministerien auch eine neue – genauere – Bewertungsmethoden für die Störprognose von Windenergieanlagen. Diese Ankündigung bezieht sich offenbar auf CVOR-Anlagen, für die bislang eine neue Prognosemethode fehlte.
Wetterradar
Auch der DWD verkleinert für die von ihm betriebenen Wetterradar-Anlagen den Schutzbereich erheblich. Demnach ist innerhalb von 5-15 km um Wetterradar-Anlagen keine Einzelfallprüfung für WEA mehr erforderlich, wenn der Betreiber der WEA die Wetterdaten der Anlage dem DWD zur Verfügung stellt und „die Anwendung bestimmter Bewertungskriterien erfüllt werden“. Um welche bestimmte Kriterien es sich dabei handelt, teilten die Minsiter nicht mit.
Zeithorizont und Folgen
Auf Rückfrage betonten beide Minister, dass sämtliche Neuerungen ab sofort umgesetzt werden sollen. Die Minister sind sich sicher, dass durch diese Maßnahmen sofort signifikant mehr Flächen für die Windenergienutzung frei werden. Minister spricht insoweit von einem Volumen von ca. 5 Gigawatt.
Tatsächlich baucht es wohl dennoch einige Zeit, um dieses freigewordene Potenzial auch zu heben. Denn zwar handelt es sich bei den Maßnahmen, die nun verkündet wurden, um Rechtsanwendung, d.h. eine Änderung von Gesetzen oder Verordnungen ist dafür nicht erforderlich, die betreffenden Behörden können vielmehr sofort nach diesen Vorgaben handeln. Dennoch ist nicht zu vergessen, dass zu der Problematik derzeit viele gerichtliche Verfahren anhängig sind. Zu Recht weist Minister Wissing somit darauf hin, dass man pauschal nicht sagen könne, wie und wie schnell diese Verfahren zu Gunsten der Windenergienutzung abgeschlossen werden können.
Noch brisanter dürfte die Frage sein, wie sich die zu begrüßenden Maßnahmen in bereits vorhandene Regional- und Bauleitplanungen integrieren lassen. Denn nicht wenige dieser Planungen haben die o.g. Schutzbereiche bislang als Tabu für die Windenergienutzung behandelt und ihre Plankonzepte entsprechend ausgerichtet. Dafür dürfte es nunmehr an der sachlichen Rechtsfertigung fehlen. Dennoch verfügen viele dieser Planung über eine „außergebietliche Ausschlusswirkung“ für die Windenergienutzung innerhalb der bisherigen Schutzbereiche für Funknavigation und Wetterradare. Dieses planungsrechtliche Hindernis muss also – was durchaus möglich ist – jeweils ebenfalls zeitnah beseitigt werden.
- Quelle:
- prometheus
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.prometheus-recht.de/...
- Keywords:
- prometheus, Funknavigation, Blockade, DVOR, CVOR, Flugzeug, Flugverkehr, Windkraft, Ausbau, Robert Habeck, Wetterradar, Windenergieanlage
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