2024-04-26
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Meldung von prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Update zur BNK-Pflicht: Was bringt das EEG 2023?

BNK – bedarfgesteuerte Nachtkennzeichnung ist eine Maßnahme des Gesetzgebers zur Steigerung der Akzeptanz von Windenergieanlagen in der Bevölkerung. Das dauerhafte Blinken von Windenergieanlagen zur Nachtzeit, das in erster Linie den Erfordernissen des Luftverkehrs Rechnung trägt, wird von Anwohnern vielfach als störende Belastung empfunden.

Bild: PixabayBild: Pixabay

Nach § 9 Abs. 8 EEG sind Betreiber von Windenergieanlagen an Land deshalb grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Anlagen mit entsprechenden Einrichtungen auszurüsten. Betroffen sind – über die Übergangsvorschriften im EEG – auch Betreiber bereits bestehender Anlagen. Mit diesem Beitrag wollen wir einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der BNK geben und die betroffenen Akteure auf dem Laufenden halten:

Meldung vom 28.03.2022

BNK-Pflicht – nun doch erst ab 2025 ?!

Und täglich grüßt das Murmeltier, könnte man meinen: Nachdem der Gesetzgeber bzw. die Bundesnetzagentur den Startschuss für die Umsetzung der BNK-Pflicht bereits mehrfach verschoben  (zuletzt auf den 01.01.2023, siehe hier) hatten, zeichnet sich abermals eine nicht unerhebliche Verlängerung der BNK-Nachrüstpflicht ab. Im Referentenentwurf zum EEG 2023 (lesen Sie hier unseren EEG 2023-Blog) ist nunmher der 01.01.2025 vorgesehen. Begründet wird dies in erster Linie mit der Corona-Pandemie und den in diesem Zusammenhang aufgetretenen Lieferschwierigkeiten. Gerade krankheits- und quarantänebedingte Ausfallzeiten hätten zu einer schleppenden Umsetzung geführt. Schließlich seien erst mit erheblicher Verzögerung die nötige AVV geändert und Transpondersystemen die erforderliche Baumusterprüfung erteilt worden. Zudem bestehe in den einzelnen Bundesländern keine einheitlicheVerwaltungspraxis. Das alles habe zu erheblicher Verzögerung geführt, auf die nunmehr gesetzlich reagiert wird.

Keine BNK bei ausgeförderten Anlagen

Das EEG 2023 wird aber aller Voraussicht nach auch eine weitere Konkretisierung im Bereich der  BNK mit sich bringen. Nach dem geänderten § 9 Abs. 8 S. 1 EEG 2023-RefE soll die BNK-Pflicht nur Windenergieanlagen erfassen, die nach dem 31.12.2005 in Betrieb genommen wurden. Mit Blick auf den Beginn der BNK-Pflicht erst im Jahr 2025 sind künftig also alle bereits ausgeförderten Windenergieanlagen von der Pflicht zur Nachrüstung befreit, womit der Gesetzgeber sicherlich die (Un-)wirtschaftlichkeit der doch recht kostenintensiven Technologie im blickgehabt bzw. auf die anderenfalls zu erwartenden Ausnahmeanträge (siehe hier) reagiert haben dürfte.

Weitere Meldungen von prometheus zu dem Thema finden Sie hier.

Quelle:
prometheus
Autor:
Pressestelle
Link:
www.prometheus-recht.de/...
Keywords:
prometheus, Energierrecht, Kanzlei, Beratung, BNK, Pflicht, Windenergie, Wndpark, nachts, Blinken, Anwohner, Belastung
Windenergie Wiki:
Bundesnetzagentur



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