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Der Bundesrat räumt im Parlament Vorurteile gegenüber Windenergie aus – jährlich sterben 36 Millionen Vögel aufgrund menschlicher Aktivität, aber nur 20 pro Windenergieanlage
Bei der Windenergie wird der Vogelschutz sehr genau genommen. Für jedes Projekt müssen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zahlreiche Untersuchungen durchgeführt werden und während des Betriebs müssen dann Minderungs- und Kompensationsmassnahmen umgesetzt werden. Nationalrat Pointet wollte vor diesem Hintergrund vom Bundesrat wissen, warum es nicht auch für Glasfassaden eine solche Umweltverträglichkeitsprüfung braucht und wie viele Vögel tatsächlich mit Windenergieanlagen kollidieren , verglichen mit den Vogelopfern an Gebäuden, im Verkehr und durch Hauskatzen.
Der Bundesrat merkt in seiner Antwort an, dass die Gesamtzahl der menschenverursachten Vogelopfer bisher nur geschätzt werden könne. Der Bundesrat greift auf Schätzungen des Bundesamtes für Energie zurück, das von rund 36 Millionen Vögeln ausgeht, die jährlich aufgrund menschlicher Aktivität getötet werden. Diesen 36 Millionen stehen 20 Vögel gegenüber, die pro Jahr und Windenergieanlage sterben. Diese Zahl wurde von der Vogelwarte Schweiz anlässlich einer Studie im Windpark Peuchapatte, (JU), erhoben. Im Rahmen der Studie wurde auch festgestellt, dass am Standort Peuchapatte weder Exemplare bedrohter Arten noch Greifvögel betroffen waren. Ebenfalls interessant ist, dass die drei 2011 erstellten Windenergieanlagen über keinen Radar verfügen und beim Vogelzug nicht abgeschaltet werden. Während für Glasfassaden, an denen jährlich rund 1 Million Vögel kollidieren, keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen ist, ist eine solche im Rahmen des Planungsverfahrens einer Windenergieanlage in der Schweiz erforderlich.
80 bis 90 % sind wiederverwendbar
Nationalrätin Therese Schläpfer, SVP, fragte beim Bundesrat an, ob bei der Bewilligung von Windenergieanlagen berücksichtigt werde, dass die Rotoren der Windräder nach etwa 20 Jahren als Sondermüll enden würden. Der Bundesrat antwortete, dass Windenergieanlagen nach Ablauf ihrer Lebensdauer fast vollständig rezykliert würden: 80 bis 90 % einer Windenergieanlage seien leicht wiederverwendbar, weil sie aus Metallen wie Stahl und Kupfer sowie aus Beton bestünden. Die Metalle würden direkt wiederverwendet, die Betonteile fänden als Strassenschotter eine weitere Verwendung. Das Recycling der Rotorblätter hingegen sei schwieriger, da sie aus Faserverbundstoffen bestünden, die ebenso in der Automobilindustrie und im Schiffsbau verwendet würden: „Ausgediente Rotorblätter können in Zementwerken verbrannt und die entstehende Asche als Zuschlagsstoff für den Zement verwendet werden. Auf diese Weise werden die Rotorblätter energetisch und stofflich wiederverwertet“, ist in der Antwort des Bundesrats vom 13.12.21 zu lesen: „Heute wird in zahlreichen Forschungsprojekten die Rückgewinnung der Faserstoffe untersucht, so dass diese in Zukunft wiederverwendet werden können. Parallel dazu werden neue Materialien für Rotorblätter erforscht, die später einfacher rezykliert werden können.“
- Quelle:
- Suisse Éole
- Autor:
- Pressestelle
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- Suisse Éole, Schweiz, Windkraft, Windrad, Vogel, Vogelschlag, Menschen, Glas, Artenschutz, Katzen, Verkehr, Recycling, Windenergieanlage, Turbine
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