2024-04-26
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StaVo-Beschlussvorlage zum 15.11.2021 auf Kündigung der Nutzungsverträge der Stadt Hofgeismar mit der wpd zum Windpark-Projekt am Heuberg

Die Fraktion der Windenergiegegner in der Stadtverordnetenversammlung plant, geltende Verträge für die Errichtung von Windenergieanlagen rechtswidrig zu kündigen und nimmt hohe Schadenersatzforderungen in Kauf.

Bild: PixabayBild: Pixabay

Auf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Hofgeismar am vergangenen Montag ließen Vertreter der Fraktionen CDU, WSD und FDP verlauten, dass sie dem Beschlussantrag des Magistrats auf Kündigung der privatrechtlichen Nutzungsverträge mit dem Windparkprojektierer wpd für die Errichtung und Betrieb des Windparks am Heuberg zustimmen wollen.

Der Vertragspartner wpd/Windpark Hofgeismar GmbH & Co.KG sieht dies als klaren Vertragsbruch. Ein Kündigungsrecht ist nicht gegeben und auch entsprechende Prüfungen der Stadt kommen zu einem vergleichbaren Ergebnis. Selbst der Städte- und Gemeindebund hat nach Prüfung der Verträge auf nur sehr geringe Erfolgschancen einer möglichen Kündigung hingewiesen. Die Stadt will sich nun trotzdem über geltendes Recht hinwegsetzen und die Verträge kündigen.

Die Verträge zwischen wpd und der Stadt gelten bereits seit 2012. Die Stadt hatte 2016 ihr Einvernehmen im Genehmigungsverfahren für den Windpark erteilt. wpd hat auf dieser Grundlage 2021 einen verbindlichen Zuschlag zur Einspeisevergütung von der Bundesnetzagentur erhalten und will den Windpark nun realisieren.

„Im Falle einer Kündigung wird wpd als mittelständisches Unternehmen keine andere Wahl haben, als Schadensersatzansprüche in zweistelliger Millionenhöhe bei der Stadt einzuklagen“, so Projektleiter Ekkehard Darge aus der Niederlassung Kassel. „Die wpd ist völlig erstaunt über den Beschlussantrag. Mit so einem Vertragsbruch hätten wir nicht gerechnet. Hier mangelt es manchen Stadtverordneten offensichtlich am nötigen Rechtsverständnis und am sorgsamen Umgang mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger. Die Stadt stellt damit ihre grundsätzliche Glaubwürdigkeit als Vertragspartner in Frage,“ so Darge weiter. Aufgrund der geltenden Rechtslage handeln die Stadtverordneten grob fahrlässig und machen sich möglicherweise sogar persönlich haftbar.

Mit Einnahmen aus der Windenergie durch Pachtzahlungen und eine der Stadt angebotenen Kommunalabgabe könnte die Stadt hingegen bei einer Realisierung des Projektes über den Zeitraum von 20 Jahren über 4 Million Euro an Einnahmen generieren. Geld, das für dringliche Aufgaben wie z.B. für den Neubau der sperrungsbedrohten Stadthalle oder einer neuen KiTa verwendet werden könnte.

wpd hat der Stadt im Sinne einer Win-win-Lösung für beide Seiten zudem angeboten, auf einen nach neuer Rechtslage möglichen zweiten Bauabschnitt für weitere 3 bis 4 WEA im Stadtwald zu verzichten. Die Ausschussmehrheit lehnte dies ab.

Nun läuft es möglicherweise auf eine Konfrontation mit hohen Risiken für die Stadt hinaus, denn wpd wird im Zweifelsfalle den entstandenen Millionenschaden der Stadt in Rechnung stellen. Falls nötig, wird man dies auch gerichtlich geltend machen.

Quelle:
wpd/Windpark Hofgeismar GmbH & Co.KG
Autor:
Pressestelle
Link:
www.wpd.de/...
Keywords:
wpd, Nutzungsvertrag, Stadt, Hofgeismar, Strafe, KLage, Windenergiegegner, Schadenersatzforderung, Projektierer, Kündigung, Kauf
Windenergie Wiki:
Windpark, WEA, Bundesnetzagentur



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