Stiftung Klimaneutralität: Wind-an-Land-Gesetz
Klimaneutralität setzt einen zügigen Ausbau der Windenergie voraus. Bis zum Jahr 2030 muss die installierte Leistung von Windenergieanlagen an Land mindestens 80 GW erreichen, bis zur Klimaneutralität in 2045 müssen es sogar 145 GW werden.
Der Ausbau der Windenergie an Land ist in den letzten Jahren allerdings eingebrochen. Eine der wesentlichen Ursachen sind die überlangen Genehmigungsverfahren, die sich in vielen Fällen inzwischen über Jahre hinziehen.
Die Länge der Verfahren führt zudem häufig dazu, dass auf bestimmte Anlagentypen ausgelegte Anträge völlig neu gestellt werden müssen, wenn die beantragten Anlagen nicht mehr verfügbar sind oder der Antragsteller auf modernere Anlagen umsteigen möchte. Ohne eine grundlegende Reform des Zulassungsrechts mit einer deutlichen Beschleunigung der Genehmigungsverfahren lassen sich weder die Ausbauziele für die Windenergie noch die Klimaziele erreichen.
Um eine deutliche Beschleunigung der Genehmigungsverfahren zu erzielen, macht Stiftung Klimaneutralität einen Vorschlag für ein Windenergie an Land Gesetz (WindLandG).
Die Genehmigungsverfahren werden aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz herausgelöst und in ein technologiespezifisches Zulassungsregime überführt, das an die Besonderheiten der Windenergie an Land angepasst ist. Sie werden in einem eigenständigen Gesetz geregelt und zeitlich gestrafft.
Der Vorschlag basiert auf einer rechtlichen Ausarbeitung der Rechtsnwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz.
- Regelungsvorschlag: Genehmigungsverfahren beschleunigen mit einem Windenergie-an-Land-Gesetz
- Quelle:
- Stiftung Klimaneutralität
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.stiftung-klima.de/...
- Keywords:
- Stiftung Klimaneutralität, Vorschlag, Windenergie an Land Gesetz, WindLandG, Leistung, Genehmigung, Ausbau, Energiewende, EEG, Installation, Anlage