2024-04-18
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Wer jetzt seine BNK-Systeme umrüstet, spart viel Geld

System zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) wird zum 31.12.2022 Pflicht / ABO Wind bietet individuelle Beratung in unübersichtlichem Markt / BNK-Expert*innen beschäftigen sich schon seit Jahren mit der komplexen Thematik

Bild: ABO WindBild: ABO Wind

Die Ausgangslage ist eindeutig: Spätestens Ende 2022 müssen alle Windkraftanlagen in Deutschland mit Systemen zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgestattet sein. Das gilt sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen. Sämtliche Betreiber stehen nun also vor der Frage: Welches BNK-System ist das geeignetste für meine Anlage?

Mit Inkrafttreten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV-KvL) 2020 ist die Nutzung von Transponder-Signalen von Luftfahrzeugen zugelassen. Eine Option, die für Windpark-Betreiber in den meisten Fällen deutlich günstiger als die Errichtung eines Aktiv- oder Passiv-Radars ist. Die transponderbasierten BNK-Systeme unterscheiden sich nicht nur im Preis. Auch die zugrunde liegende Technik, Zulassung und Antragsverfahren differieren zum Teil erheblich. Darüber hinaus müssen bei der Umrüstung von Altanlagen alle Prozesse mit den Serviceunternehmen und den zuständigen Behörden abgestimmt werden.

ABO Wind bereitet sich schon seit einigen Jahren auf die Herausforderungen der BNK-Ausrüstung vor und hat für dieses komplexe Themengebiet zwei Expertenstellen geschaffen. Patrick Pätzold kümmert sich um die Umrüstung in Bestandsparks und unterstützt deren Betreiber von der Wahl des individuell passenden BNK-Systems bis zur genehmigungskonformen Aktivierung. „ABO Wind ist Entwickler, Servicedienstleister und Betriebsführer von Windparks. Wir kennen die Probleme und Anforderungen aller Akteure in Bezug auf die BNK-Umrüstung“, erklärt Pätzold. Daher hat sich ABO Wind entschlossen, die unternehmensweit gesammelte Expertise Dritten zur Verfügung zu stellen. „Betreiber sparen sich damit die zeitaufwendige Recherche in diesem sehr komplexen Feld“, sagt Pätzold. „Wir beraten individuell und herstellerunabhängig, damit jeder Betreiber die für ihn optimale Lösung wählen kann.“

ABO Wind steht in ständigem Austausch mit den führenden Herstellern der BNK-Systeme zu Themen wie Preisentwicklung, Genehmigungsverfahren oder Produktpalette. „In unserer Handlungsempfehlung arbeiten wir die Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern heraus“, sagt Nelly Kirsch, ebenfalls BNK-Expertin bei ABO Wind: „Außerdem bringen wir Erfahrungen aus der Umsetzung im Neupark-Geschäft in die Empfehlung ein.“ Basis aller Handlungsempfehlungen sind aber stets die Vorgaben der Betreibergesellschaft, in deren Rahmen wir eine transparente und simple Entscheidungsgrundlage erarbeiten.

Damit Windparkbesitzer die Umrüstung gezielt in den windschwachen Monaten durchführen können, empfiehlt Kirsch eine zeitnahe Auseinandersetzung mit der BNK-Thematik. „Wer jetzt die Entscheidung zur Umrüstung trifft, kann die Genehmigungsprozesse rechtzeitig einleiten und durch den richtigen Zeitpunkt des Einbaus viel Geld sparen.“

Mehr Informationen finden Sie unter www.abo-wind.de/bnk-beratung

Quelle:
ABO Wind
Autor:
Pressestelle
Link:
www.abo-wind.com/...
Keywords:
ABO Wind, BNK, bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung, Nachrüstung, Pflicht, Blinken, Akzeptanz, Gesetz, Transponder, Betreiber, Luftfahrzeug
Windenergie Wiki:
Windpark



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