2024-12-22
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Windpark Gauseköte ist ein Klima- und Artenschutzprojekt

„Das Vorgehen der OWL-Umweltverbände ist überraschend und enttäuschend“, so Jan Lackmann Geschäftsführer der WestfalenWIND Planung GmbH & Co. KG, die den Bau von 13 Windenergieanlagen an der Gauseköte plant. Mit den daraus zu erwartenden 250 Millionen Kilowattstunden Ökostrom würde der Kreis Lippe seine bislang geerntete Windstrom-Menge knapp verdoppeln können (Bezugsquelle Energieatlasnrw.de).

Die Standorte der Anlagen befinden sich allesamt auf devastierten Waldflächen, auf denen Fichten dem Borkenkäfer zum Opfer gefallen sind. Wertvolle Laubholzbestände werden nicht in Anspruch genommen. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich diese Flächen mit einem klimastabilen Mischwald auf natürliche Weise verjüngen. Im Übrigen würden die Windkraftanlagen einer solchen Verjüngung aber auch nicht entgegenstehen.

Öffentliche Kritik zu einem Zeitpunkt zu äußern, an dem das eigentliche Genehmigungsverfahren noch gar nicht richtig angelaufen ist und nicht alle Details bekannt sind, sei schon ein merkwürdiges Vorgehen. Schließlich seien die Verbände im Vorfeld sehr frühzeitig in das Verfahren beim Kreis Lippe eingebunden worden, mit dem Ziel konstruktiv an Artenschutzthemen mitzuarbeiten. Die jetzigen haltlosen Behauptungen würden daher nur der Stimmungsmache dienen, kritisiert Lackmann.  Im Gegensatz zu den Behauptungen seien zudem keine Laubwaldflächen oder Naturschutzgebiete von dem Projekt betroffen.

Der Experte für Windkraft-Planungsverfahren hält das Bekenntnis der Umweltverbände zur Energiewende für heuchlerisch. „In fast jedem Windkraft-Projekt im Bereich Schlangen/Horn Bad Meinberg hat sich der NABU bislang ablehnend geäußert“, so Lackmann. WestfalenWIND frage sich ernsthaft, wie sich der NABU die Energiewende denn vorstelle, wenn quasi überall Windenergieanlagen abgelehnt würden?

Zu den Fakten:

  • Der Regionalplan weist an der Gauseköte in der Tat einen „Bereich zum Schutz der Natur“ aus. Diese Bereiche sind aber keine Ausschlusskriterien für Windkraft. Auch das Oberverwaltungsgericht Münster hat jüngst entsprechend geurteilt. Kommunen können also sehr wohl diese Flächen in ihre Windvorrangzonen aufnehmen. Zudem: Der Borkenkäfer hat sich an diese Zonierung leider nicht gehalten, er hat in dem Bereich etwa 50 Prozent der Waldbestände „erledigt“.
  • Die in der Nähe liegenden FFH- und EU-Vogelschutzgebiete „Östlicher Teutoburger Wald“ und „Senne“ sind von dem Windpark nicht betroffen. Alle Anlagenstandorte liegen außerhalb dieser Gebiete. Sie wirken auch nicht auf diese in unzulässiger Weise ein. Eine bereits erstelltes Artenschutzprüfung belegt, dass es im relevanten Umfeld der Windenergieanlagen keine Artenschutzprobleme gibt. Die bisherigen Untersuchungen widerlegen auch die Behauptung, es handele sich bei dem Gebiet um einen „Hotspot der Biodiversität“.  Weitere umfangreiche Untersuchungen laufen und werden der Öffentlichkeit selbstverständlich dargelegt.
  • Eventuelle Auswirkungen des Windparks auf geschützte Vogelarten werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens intensiv von den Behörden geprüft. Bei möglichen Konflikten würden laut Artenschutzleitfaden NRW entsprechende Vermeidungsmaßnahmen wie Abschaltungen etc. durch die Behörden verfügt. Grundsätzlich gibt es bei Windkraft in Waldgebieten weniger mögliche Artenschutz-Konflikte, als auf Freiflächen.
  • Das Landschaftsbild wird sich durch den Windpark verändern, ja. Eine entsprechende Visualisierung haben wir bereits veröffentlicht. Auch diese Veränderung wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bewertet und muss entsprechend kompensiert werden. Zum Beispiel durch Aufforstung in anderen Bereichen. Außerdem ist es völlig normal, dass sich die Landschaft über die Jahrhunderte verändert. Der Klimawandel hat und wird unser Landschaftsbild weitaus stärker verändern, als der geplante Windpark. Im Übrigen werden Einnahmen aus der Windkraft von dem Flächeneigentümer dazu verwendet, die devastierten Waldflächen mit einem klimaresistenten Mischwald wieder aufzuforsten, der dem Teutoburger Wald sein altes Erscheinungsbild zurückgibt.
  • Die Behauptung der Umweltverbände, es gäbe noch Alternativen und viele nicht genutzte Windkonzentrationszonen in der Region, ist falsch. Etliche von diesen Flächen sind nach aktuellen Planungsgrundlagen und Rechtsprechungen tatsächlich nicht mehr nutzbar. Beispielsweise gibt es auf dem Gebiet der Stadt Detmold neben der aktuell beplanten Fläche bei Beachtung des gesetzgeberisch beschlossenen 1000 m Mindest-Abstandes nur noch einige wenige Flächen für Einzelstandorte. Der Windpark Gauseköte hält immer mindestens 1150m Abstand zur nächstgelegenen geschlossenen Wohnbebauung. Der Landesentwicklungsplan steht der Planung also nicht entgegen.
  • Die „Qualitätswanderregion Lippe“ ist durch den Bau des Windparks nicht gefährdet.  Die Äußerungen der Verbände hierzu sind rein polemisch. Es gibt keine Kriterien, die eine Auszeichnung verhindern, wenn ein Qualitätswanderweg am Rande eines Windparks liegt. Zahlen aus dem benachbarten Kreis Paderborn belegen, dass parallel zu einem starken Ausbau der Windkraft auch die Tourismuszahlen ansteigen können. Dort sind die Gästeübernachtungen seit 2013 um über 12 % gestiegen. Die Tourismusbranche muss deshalb keine Einbußen fürchten. Das zeigt auch ein Beispiel aus Kirchhundem: Dort zieht ein 10 Jahre alter Windpark regelmäßig Wanderer-Gruppen an. Der direkt an einem Windpark vorbeilaufende Rothaarsteig ist auch weiterhin ein Premium-Wanderweg. An der Gauseköte ist vorstellbar, dass ein vom Windpark unterstützter Energielehrpfad womöglich eine zusätzliche lippische Tourismusattraktion werden könnte.
  • Für den Bau der Windenergieanlagen sind Fundamente notwendig. Diese haben aber keine „gewaltigen und tiefen“ Dimensionen, wie die Naturschutzverbände in ihren Stellungnahmen behaupten. Nach jetzigem Stand reichen die speziellen Flächenfundamente maximal 2 Meter tief in den gewachsenen Boden. Also weniger tief, als ein üblicher Keller eines Wohnhauses. Die Grundwasserleiter werden dadurch nicht beeinträchtigt. Spezielle Gutachten und Untersuchungen dazu werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens offengelegt.
  • Die Frage, ob ein Windpark Gauseköte eine mögliche Ausweisung eines Nationalparkes Senne verhindern könnte, stellt sich nicht: Im Koalitionsvertrag der Landesregierung ist festgehalten, dass im Teutoburger Wald und in der Senne kein Nationalpark entstehen soll. Eine entsprechende Planung existiert nicht mehr. Alte Planungen sind durch den Klimawandel überholt. Im Übrigen stünde der Windpark der späteren Ausweisung eines Nationalparkes auch nicht unbedingt entgegen. Entsprechende Befürchtungen sind daher unbegründet.
  • Es wird wesentlich weniger Fläche im Windpark dauerhaft versiegelt, als von den Umweltverbänden behauptet. Von der gesamten Windparkfläche von 400 Hektar für 13 Anlagen werden 2,6 Hektar dauerhaft versiegelt bleiben. Das ist in etwa so viel Fläche, wie die öffentlichen Parkplätze samt Zuwegung und Gebäuden am Hermanns-Denkmal einnehmen. Rund 9 Hektar rund um die Anlagenstandorte bleiben Offenland. Allerdings wird für diesen Eingriff an anderer Stelle wertvollerer Waldbestand wieder aufgeforstet – und zwar auf deutlich größerer Fläche. In der Bauphase gibt es – wie bei jedem Baugebiet üblich – etwas größere Rangierflächen, die nach Ende der Baumaßnahmen wieder rückgebaut und renaturiert werden. Die kritisierten notwendigen 5m breiten Zuwegungen sind zum Großteil schon vorhanden. Die bestehenden Forstwege sind bereits LKW befahrbar und 4 m breit. Um den Eingriff für Kurvenausbauten etc. so klein wie möglich zu halten, ist geplant, die Anlagenteile mit weniger ausladenden Selbstfahr-Fahrzeugen zum Standort zu bringen.

Fazit: Die Erholungslandschaft Teutoburger Wald wird durch den Windpark nicht zerstört, sondern im Gegenteil genau durch solche Klimaschutzprojekte erhalten.

Jede Klimaschutzmaßnahme ist unumstritten auch eine Artenschutzmaßnahme. Wissenschaftler sind sich einig, dass der Klimawandel die größte Bedrohung für alle Arten, inklusive des Menschen ist. Lackmann wirft den OWL-„Umweltverbänden“ daher vor, nur die vermeintlichen Biotope vor der eigenen Haustür zu betrachten, die globale Erwärmung aber nicht im Blick zu haben.

Der geplante Windpark mit 13 Anlagen und einer tatsächlichen Inanspruchnahme von ca. 2,6 ha Fläche wird jedenfalls so viel CO2 vermeiden, wie 6000 Hektar zusätzliche Waldfläche binden würden, so Lackmann.

Infos zum Projekt:

Die Gesamtinvestitionen für das Projekt belaufen sich auf über 65 Millionen Euro. Geplant sind 13 Enercon-Anlagen des Typs E-160 mit einer Nabenhöhe von 166 Metern. Mit einer Nennleistung von 5,5 Megawatt würden sie jährlich ca. 250 Millionen Kilowattstunden Strom produzieren. Mit dieser Menge lassen sich rund 70.000 Durchschnittshaushalte versorgen. Eine solche effiziente Energieausbeute auf geringer Fläche ist nur wegen der erstklassigen Windlage möglich und an keinen anderen Standorten in NRW sonst erreichbar. Der Kreis Lippe würde allein mit dem Windpark Gauseköte die geerntete Windstrom-Menge knapp verdoppeln können (Bezugsquelle Energieatlasnrw.de). Mit aktuell knapp 30 Prozent Ökostromanteil am Gesamtverbrauch liegt der Kreis Lippe deutlich hinter dem Bundesdurchschnitt. Der liegt bei knapp 50 Prozent. Von der gesamten Windparkfläche von 400 Hektar für 13 Anlagen werden 2,6 Hektar dauerhaft versiegelt bleiben. Das ist in etwa so viel Fläche, wie die öffentlichen Parkplätze samt Zuwegung und Gebäuden am Hermanns-Denkmal einnehmen.

Quelle:
WestfalenWIND
Autor:
Pressestelle
Link:
www.westfalenwind.de/...
Keywords:
WestfalenWIND, Windpark, Planung, Wald, Umweltverband, Fläche, WIndenergieanlage, onshore, Gauseköte, Windstrom, Genehmigungsverfahren
Windenergie Wiki:
Nabe, Megawatt, Energiewende, Enercon



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