Meldung von prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Funknavigation und Windenergie – Ende der Blockade?
Begründet wurden diese Ablehnungen immer mit erheblichen Störungen der in der Nähe befindlichen Funknavigationsanlagen. § 18a LuftVG, welcher die Flugsicherungseinrichtungen im Umkreis bis zu 15 km schützen soll, führte zu einer Vielzahl von Genehmigungshindernissen. An diesem luftverkehrsrechtlichen Genehmigungshindernis scheiterte die Realisierung vieler Windenergievorhaben.
Kritik durch Sachverständige
Die Blockade für die Windenergie ist seit jeher Gegenstand massiver Kritik an den Störprognosen der DFS und dem aufsichtsführenden BAF. Problematisch war in diesem Zusammenhang, dass insbesondere von den Gerichten die Prognose als „alternativlos“ angesehen wurde und die Störprognose als „Stand der Wissenschaft“ anerkannt war. Es gab schlicht und einfach keine anderen, wissenschaftlich belastbare, Grundlagen. Die unbefriedigende Situation hat eine großangelegte Untersuchung zum tatsächlichen Störpotenzial von Windenergieanlagen hervorgebracht. Die Untersuchung hat letztlich die Physikalisch-Technische Bundesanstalt im Rahmen von WERAN und WERANplus (wir berichteten hier) durchgeführt. Diese Untersuchung zeigte der Branche ein neues Licht am Ende des Tunnels.
Ergebnisse als Ende der Blockade?
Die Ergbnisse sind seit November 2019 bekannt. Für Doppler-Funknavigationsanlagen (DVOR) ist eindeutig festgestellt wurden, dass die bisherigen Störprognosen das tatsächliche Störpotenzial um ein Vielfaches überschätzen. Nachdem sich die DFS und das BAF mit den Ergebnissen auseinandergesetzt haben, kommt es nunmehr zur Anpassung der Prognosemethode. Außerdem wird eine flächendeckende Neubewertung noch nicht abgeschlossener Genehmigungs- und Klageverfahren für Windenergie -Projekte unter Berücksichtigunng der Untersuchungsergebnisse vorgenommen. Für die Neubewertung schicken DFS und BAF Excel-Tabellen an die Genehmigungsbehörden, in denen die betreffenden Projekte aufgelistet sind.
Die ersten von uns begleiteten Windenergie-Projekte haben nunmehr eine positive Stellungnahme des BAF erhalten sodass die Genehmigungsvoraussetzungen gegeben sind und die Projekte (zeitnah) realisiert werden können. Der bislang als unüberwindbar geltende 15 km „Schutzradius“ um DVOR-Anlagen ist nunmehr angreifbarer denn je. Von diesem in der Vergangenheit betroffene Projektierer sollten ihre Planungsdateien durchsuchen. Möglicherweise schlummern in diesen Projekte, die jetzt Aussicht auf Erfolg haben. Um zu wissen, ob das eigene Projekt von der Neubewertung erfasst ist, sollten die Projektierer an die Genehmigungsbehörden herantreten und die „Neubewertungslisten“ auf Vollständigkeit überprüfen lassen.
- Quelle:
- prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Autor:
- Pressestelle
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- www.prometheus-recht.de/...
- Keywords:
- prometheus, Kanzlei, Recht, Funknavigation, Windkraft, BAF, DFS, Störung, Ausbau, Störprognose, Vorhaben