2024-04-25
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„Deutschland schlägt einen Sonderweg ein“

Der Regierungsentwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes, das sich derzeit in der parlamentarischen Abstimmung befindet, führt zu großen Diskussionen. Die Vertreter der Offshore-Windkraft – wie Marktführer Ørsted – stehen hier nicht allein mit ihrer Kritik.

Bild: ØrstedBild: Ørsted

So haben sich in den vergangenen Wochen auch Vertreter der stromintensiven Industrie, wie das Leverkusener Unternehmen Covestro, für die Einführung der Differenzverträge für künftige Auktionen von Offshore-Windparks ausgesprochen. Die Bundesregierung setzt stattdessen auf eine zusätzliche Auktionskomponente.

Insbesondere mit Blick auf die anstehende deutsche EU-Ratspräsidentschaft, glauben Martin Neubert, Vorstandsmitglied bei Ørsted und verantwortlich für den Offshore-Wind-Bereich, und Dr. Klaus Schäfer, Chief Technology Officer bei Covestro, dass dies das falsche Signal aussendet. Denn beide sind überzeugt: Damit ginge Deutschland einen Sonderweg in Europa ein.

Martin Neubert von Ørsted meint dazu: „Mit dem derzeitigen Entwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes wird Deutschland einen Sonderweg einschlagen. Denn entgegen dem europäischen Trend, das Differenzvertragssystem einzuführen, sieht der Gesetzesentwurf ein neues Ausschreibungskriterium vor, das fatale Auswirkungen haben wird. Damit wird nicht nur eine künftige europäische Integration zunehmend erschwert. Mit dieser zweiten Gebotskomponente werden die Stromgestehungskosten unnötig steigen, ebenso die Investitionsrisiken. Damit wird die Realisierungswahrscheinlichkeit von Projekten sinken und der notwendige Ausbau der Offshore-Windkraft gefährdet. Der Investitionsstandort Deutschland wird geschwächt. Doch gerade jetzt, aufgrund der Corona-Pandemie und der einhergehenden aktuellen Wirtschaftskrise, sollte die Wiederbelebung der deutschen Wirtschaft im Fokus der Regierung stehen und es müssen international wettbewerbsfähige Strompreise gesichert werden.“  

Klaus Schäfer von Covestro: „Zur Erreichung der ambitionierten Nachhaltigkeitsziele in Deutschland und Europa braucht die Industrie klare und zuverlässige Rahmenbedingungen und die richtigen Anreize. Ein zentraler Faktor für die erfolgreiche Transformation hin zur Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität ist die Verfügbarkeit von großen Mengen erneuerbarer Energie – zu Preisen, die der Industrie die international wettbewerbsfähige Produktion erlauben. Die anstehende Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes gefährdet den Ausbau von Offshore-Windparks. So fehlt ein wichtiger Baustein für die Energiewende und einen nachhaltigen Industriestandort. Differenzverträge sind als marktorientiertes Instrument die beste Option, um den weiteren Ausbau der Windkraft voranzutreiben. Die Bundesregierung sollte die anstehende EU-Ratspräsidentschaft als Chance nutzen, um hier die richtigen Weichen zu stellen und den Green Deal zu einem nachhaltigen Wachstumsmodell weiterzuentwickeln.“

Langfristiges Ausbauziel richtiger Schritt

Deutschland ist europaweit das Land mit dem höchsten Energieverbrauch. Um die im Pariser Klimaabkommen festgelegten Ziele bis 2050 zu erreichen, muss Energie nicht nur effizienter genutzt, sondern auch vollständig auf Basis erneuerbarer Quellen produziert werden. Offshore-Wind wird hier eine der wichtigsten erneuerbaren Energiequellen werden. „Daher begrüßen wir, dass die Bunderegierung den Ausbau der Offshore-Windkraft bis 2040 in Deutschland auf 40 GW festlegen will. Das ist ein positiver Schritt in die richtige Richtung“, so Neubert.

Differenzverträge vs. Zweite Gebotskomponente

Beim Differenzvertragssystem (Contract for Difference, CfD) erhält der Offshore-Windparkentwickler einen garantierten Preis für jede produzierte Megawattstunde, indem er die Differenz zwischen dem aktuellen Marktstrompreis und dem vereinbarten CfD erhält, wenn der Marktstrompreis niedriger ist als der vereinbarte CfD. Wenn die Marktpreise jedoch höher sind als der CfD-Preis, zahlt der Windparkentwickler zurück.

Das sogenannte dynamische Gebotsverfahren mit der zweiten Gebotskomponente ist vorgesehen, für den Fall, dass Bieter Null-Cent-Gebote abgeben. In solch einem Fall sollen nur diejenigen Bieter in der zweiten Gebotsrunde zum Zuge kommen, die sich zur Zahlung bereiterklären. Diese Zahlung muss der erfolgreiche Bieter in Form eines Offshore-Netzausbaubeitrags an den anbindungspflichtigen Übertragungsnetzbetreiber abführen.

Quelle:
Ørsted
Autor:
Pressestelle
Link:
orsted.de/...
Keywords:
Ørsted, Covestro, Deutschland, Windenergie-auf-See, offshore, Differenzvertrag, Auktion, Sonderweg, Europa, Windpark, Gebotskomponente, Stromgestehungskosten, Investitionsrisiko
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