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Coronavirus: Flexibilisierung der GWO-Regularien bei Refresher-Trainings
Die GWO hat zugestimmt, bis zum 1. Juni 2020 vorübergehend Folgendes zuzulassen:
1. Kursteilnehmer, die aufgrund von COVID 19 nicht in der Lage sind, frühere Schulungen innerhalb der 24-monatigen Gültigkeitsdauer zu aktualisieren, können ihre geplanten Auffrischungsschulungen möglicherweise bis 60 Tage nach Ablauf absolvieren.
2. Schulungsanbieter, die den Kursteilnehmern im Rahmen dieser Ausnahmeregelung die Auffrischungsschulung anbieten, müssen sich an die GWO wenden, um weitere Anweisungen zu erhalten.
Wichtige Information:
Die Maßnahme, die Teilnahme an Auffrischungskursen bis 60 Tage nach Ablauf zu ermöglichen, stellt keine Verlängerung der vereinbarten Gültigkeitsfristen für GWO-Schulungen dar und stellt keine allgemeine Ausnahme gegenüber Arbeitgebern und Pflichtinhabern dar, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer über angemessene Sicherheitskompetenzen verfügen. Es bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten, Entscheidungen darüber zu treffen, ob eine gültige Ausbildung erforderlich ist oder eine Befreiung gewährt wird.
Die gesamte Information der Global Wind Organisation vom 16.03.2020 können Sie auf der Website der GWO nachlesen.
Sofern Sie zu den betroffenen Personen gehören, sprechen Sie uns gerne an, damit wir eine Lösung für Ihren Einzelfall mit der GWO besprechen können. Unsere Buchungsorganisation ist erreichbar unter: training@offtec.de oder 04662/89127-16.
- Quelle:
- OffTEC
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.offtec.de/...
- Keywords:
- OffTEC, Corona, GWO, Regularien, Training, Refresher, Juni, Maßnahmen, Kurs, Schulung, COVID-19, Flexibilisierung, Sicherheit, Anlage, Service