Meldung von Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
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Bund, Länder und Kommunen sollen Bewegungsbeschränkungen einheitlich handhaben – Regionale Unterschiede schaden der Wirtschaft
„Während einige Bundesländer die Einschränkungen für die Bewegungsfreiheit ausdrücklich nur für touristische und private Aufenthalte definieren, verlangen andere Bundesländer das Mitführen einer Arbeitgeberbescheinigung. Daneben gibt es nun erste Landkreise, die die Vorlage eines schriftlichen Arbeitsauftrags mit Angaben zum Arbeitsort und zur -zeit verlangen. Inzwischen gibt es unterschiedliche Regelungen nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern sogar innerhalb der Bundesländer. Das ist neben allen ohnehin bestehenden Erschwernissen ein unhaltbarer Zustand, der dringend beseitigt werden muss. Es braucht eine einheitliche Vorgehensweise der Behörden im gesamten Bundesgebiet“, forderte Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.
„Bei Störungen an Windenergieanlagen müssen diese zügig beseitigt werden können. Dies liegt im öffentlichen Interesse. Auch für die vorgeschriebenen Wartungsarbeiten und Servicearbeiten müssen die Unternehmen in der Lage sein, die Windenergieanlagen zu erreichen. Und schließlich darf der laufende Baustellenbetrieb bei der Neuerrichtung von Anlagen nicht zum Erliegen kommen. Dort wo es möglich ist zu arbeiten, darf es keine künstlichen bürokratischen Blockaden geben. Wir brauchen statt Kleinstaaterei eine einheitliche Handhabung in Ländern und Gebietskörperschaften“, so Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.
- Quelle:
- BWE
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.wind-energie.de/...
- Keywords:
- BWE, Bundesland, Einschränkung, Corona, regional, Wirtschaft, Bewegungsfreiheit, Arbeitgeberbescheinigung