2024-03-28
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Meldung von prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Kurz und Knackig

In unserer Reihe „Kurz und Knackig“ informieren wir Sie kurz zusammengefasst über aktuelle Meldungen aus Energiepolitik und Energierecht.

Bild: PixabayBild: Pixabay

Meldung vom 13.03.2020

+++ Ministerpräsidentenkonferenz – Weiter keine Einigung über Abstandsregelung +++ Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien +++

Ministerpräsidentenkonferenz – Weiter keine Einigung über Abstandsregelung

Seit das Bundeswirtschaftsministerium im Oktober 2019 einen 1.000m-Mindestabstand zwischen Windenergie und Wohnbebauung in das Klimapaket gepackt hatte, wurde heftig um das Ob und auch um das Wie eines solchen 1.000m-Mindestabstandes gestritten. Es folgte die „5-Häuser-Idee“, der Vorschlag „Mindestquoten“ einzuführen oder die „Länderöffnungsklausel“ wiederzubeleben. All dies wird seitdem vehement diskutiert, eine Einigung insbesondere zwischen den Koalitionsparteien blieb indes aus. Daher lagen alle Hoffnungen auf endgültige Klärung auf der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin. Entgegen den optimistischen Ankündigungen von Minister Altmaier ist aber eine Einigung gestern erneut gescheitert. Die Klärung der zahlreichen offenen Fragen wurde offenbar an eine „kleine Gruppe“ delegiert. Wann mit Ergebnissen gerechnet werden kann, ist weiter völlig offen.

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien

Derzeit liegt der neue Entwurf des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien aus (den ausliegenden Entwurf samt Unterlagen finden sie hier). Anders als der Planungsverband der Region Chemnitz, der angesichts der anhaltenden Diskussionen um einen Mindestabstand zur Wohnbebauung seine Planungen auf Eis gelegt hatte, treibt Oberlausitz-Niederschlesien eine „klassische“ Gesamtforschreibung samt strenger Zielvorgaben zur Steuerung der Winderenergie voran. Geplant ist u.a. ein anlagenbezogener, also unmittelbar für die Genehmigungsebene geltender 5H-Mindestabstand zu „Wohnbebauung im Innenbereich“ bzw. „zu einem festgesetzten Baugebiet mit Wohn- oder gemischter Nutzung“. Zudem will der Planungsträger in zwei Vorranggebieten die Errichtung von Windenergieanlagen vom Rückbau außerhalb der Vorranggebiete errichteter Windenergieanlagen abhängig machen. Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplans können von jedermann bis zum 02.06.2020 abgegeben werden.

Quelle:
prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Autor:
Pressestelle
Link:
www.prometheus-recht.de/...
Keywords:
prometheus, Energierecht, Politik, Ministerpräsidentenkonferenz, Abstandsregelung, GroKo, Politik, Windkraft, Ausbau, Rechtslage, Abstand



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