2024-12-22
https://w3.windmesse.de/windenergie/pm/33961-rotmilan-baden-wurttemberg-lubw-erfassung-schwellenwert-naturschutz-windkraft-spannungsfeld-kartierungsaufwand

Meldung von prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Rotmilan – geänderte Erfassungshinweise der LUBW für 2020

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat für Baden-Württemberg eine überarbeitete Version der „Hinweise zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen“ veröffentlicht. Die Änderungen beschränken sich dabei im Wesentlichen auf die Rotmilan-Erfassung.

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat für Baden-Württemberg eine überarbeitete Version der „Hinweise zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen“ veröffentlicht. Die Änderungen beschränken sich dabei im Wesentlichen auf die Rotmilan-Erfassung.

Schwellenwert für Rotmilan-Dichtezentren angehoben

Wegen der deutlich positiven Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg wird der Schwellenwert für die Feststellung von Dichtezentren des Rotmilans angehoben. Dichtezentren sollen nunmehr erst ab ≥ 7 Revierpaaren statt bisher ab ≥ 4 Revierpaaren angenommen werden. Damit wird der Spielraum für die Anwendung von Vermeidungsmaßnahmen deutlich ausgeweitet. Ob dies die Genehmigungssituation für die Windenergie in Baden-Württemberg mit Blick auf den Rotmilan insgesamt entschärft, bleibt indes abzuwarten. Denn die Kriterien zur Ermittlung und Bewertung von Fortpflanzungsstätten und regelmäßig frequentierten Nahrungshabitaten bleiben zunächst unverändert.

Rotmilan-Kartierungsaufwand vergrößert

Gleichzeitig sehen die angepassten Erfassungshinweise im Regelfall eine deutliche Erhöhung des Aufwandes für die Kartierung von Fortpflanzungsstätten des Rotmilans vor. Nunmehr werden 50 Std./34 km2 gefordert. Dies soll zu verlässlichen Bestandszahlen führen, da die Daten der landesweiten Milankartierungen 2011/14 in der Regel als nicht mehr aktuell angesehen werden.

Inkrafttreten und Geltungssdauer

Die überarbeiteten Erfassungshinweise gelten ab sofort und vorerst nur für die Erfassungsjahr 2020. Hintergrund ist die Ankündigung der LUBW, im Laufe des Jahres 2020 die Erfassungs- und Bewertungshinweise insgesamt zu aktualisieren.

Sonstiges

Abschließend bittet die LUBW Projektierer darum, ihr die Erhebungen zu Fortpflanzungsstätten des Rotmilans zur Verfügung zu stellen, um eine Validierung der Erfassungs- und Bewertungshinweise zu ermöglichen.

Weitere Änderungen, u.a. der LUBW „Hinweise zur Bewertung und Vermeidung von Beeinträchtigungen von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen“ sind für Ende März angekündigt.

Quelle:
prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Autor:
Pressestelle
Link:
www.prometheus-recht.de/...
Keywords:
Rotmilan, Baden-Württemberg, LUBW, Erfassung, Schwellenwert, Naturschutz, Windkraft, Spannungsfeld, Kartierungsaufwand



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