2024-03-29
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Meldung von Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)

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Klimagesetz der EU-Kommission nicht ausreichend für Klimaneutralität 2050

Kommender Entwurf des EU-Klimagesetzes bleibt weit hinter Erwartungen zurück / Deutsche Umwelthilfe fordert Emissionsbudget auf Basis der Wissenschaft, Abschaffung fossiler Subventionen, Verbot fossiler Infrastrukturförderung und unabhängigen Sachverständigenrat / Mitgliedstaaten und Europäisches Parlament müssen jetzt nachbessern

Bild: PixabayBild: Pixabay

Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) fehlen bei dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen EU-Klimagesetz, essentielle Bestandteile für die Umsetzung der Klimaneutralität bis 2050. Der DUH liegt eine Vorabversion des Gesetzentwurfs, der morgen veröffentlicht wird, vor.

Das Gesetz soll als übergeordneter Rahmen für die EU-Klimapolitik dafür sorgen, dass alle Wirtschaftssektoren und Politikbereiche auf das Ziel der Treibhausgasneutralität hinwirken. Die Kommission plant, sich weitreichende Befugnisse hinsichtlich der Bestimmung klimapolitischer Zwischenziele ab 2030 zu geben. Ein verbindliches EU-Emissionsbudget ist im Gesetz nicht verankert, auch gibt es keinen unabhängigen Sachverständigenrat, um die EU-Klimapolitik wissenschaftlich zu begleiten.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner kommentiert: „Das Klimagesetz kann in seiner aktuellen Form nicht als das fehlende Dach der europäischen Klimapolitik dienen. Die Kommission hat die Chance verpasst, verbindliche Zwischenziele festzulegen und eindeutig klimaschädliche Praktiken, wie die Förderung einer fossilen Infrastruktur zu beenden. Es obliegt jetzt dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten aus dem Vorschlag ein zukunftsfähiges Klimagesetz zu machen. Mit der ab Juli beginnenden EU-Ratspräsidentschaft muss sich Deutschland für eine zügige Anhebung der EU-Klimaziele und ein starkes Klimagesetz einsetzen.“

Der Gesetzesvorschlag ist mit nur elf Artikeln und zwölf Seiten außergewöhnlich kurz für ein Gesetz dieser Tragweite. Neben dem Ziel der Klimaneutralität ist die einzig große Neuerung eine weitreichend neue Kompetenz der Kommission, ab 2030 klimapolitische Zwischenziele zu bestimmen. Die Kommission plant, diese künftig per delegierten Rechtsakt zu erlassen. Auch die Mechanismen zur Ausrichtung aller Politikbereiche auf die Klimaneutralität bleiben wenig konkret. Die Kommission will zwar jeden neuen Gesetzesvorschlag auf seine Vereinbarkeit mit der Klimaneutralität prüfen. Eindeutig klimaschädliche Praktiken wie fossile Subventionen oder die Finanzierung neuer Gasinfrastruktur werden jedoch nicht angegangen.

Dazu Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz: „Die Klimaziele der EU müssen sich an einem Emissionsbudget ausrichten, das mit dem 1,5 Grad Ziel kompatibel ist. Notwendig ist dafür eine Emissionsminderung von mindestens 65 Prozent bis 2030 und die Erreichung der Treibhausgasneutralität schon deutlich vor 2050. Wissenschaftliche Kriterien sollten die Basis für die Zwischenziele sein und von einem unabhängigen Sachverständigenrat überprüft werden."

Hintergrund:

Der Gesetzesentwurf ist von der Kommission für den 04. März 2020 angekündigt. Er soll direkt am Folgetag im Ratstreffen der EU-Umweltminister und im Umweltausschuss des Parlaments diskutiert werden. Nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der EU müssen das Parlament und der Rat sich auf einen gemeinsamen Text einigen. Diese Verhandlungen werden sich voraussichtlich noch einige Monate hinziehen. Die DUH fordert den Europäischen Rat und das Europäische Parlament auf, diese Zeit zur Stärkung des EU-Klimagesetzes zu nutzen.

Quelle:
DUH
Autor:
Marlen Bachmann
Email:
presse@duh.de
Keywords:
Klima, Klimagesetz, DUH, Emissionsbudget, Sachverständigenrat, EU, Klimaneutralität



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