2024-12-22
https://w3.windmesse.de/windenergie/pm/33452-prometheus-avv-hindernis-novelle-kabinett-beschluss-anderung-blinken-bnk-bedarfspflichtige-kennzeichnung-windkraftanlage-akzeptanz

Meldung von prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Novelle AVV-Hindernis

Das Bundeskabinett hat am 8.1.2020 die Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Hindernis (AVV Hindernis) verabschiedet.

Wesentliche Änderungen:

Als grundlegende Änderung gegenüber der AVV Hindernis a.F. geht es im Kern der Novelle darum, dass WEA nachts nur noch im Bedarfsfall blinken sollen. Um Kollisionen mit Luftfahrzeugen weiterhin  zu vermeiden, blinkt die Befeuerung nur noch dann, wenn sich ein Luftfahrzeug den WEA nähert. Einer der Hauptgründe für die Novelle ist die Minderung möglicher Beeinträchtigungen für die Bevölkerung und die Umwelt. Damit erwartet die Bundesregierung auch eine weitere Steigerung der Akzeptanz der Windenergie an Land in der Bevölkerung. Einen zentralen Punkt nimmt die Anpassung der technischen Anforderungen in der novellierten AVV Hindernis ein. So sieht der Entwurf vor, dass neben den bisher zugelassenen radarbasierten Systemen zukünftig auch transponderbasierte Systeme zum Einsatz kommen.

Mit der Novelle der AVV Hindernis passt das Bundeskabinett die geltende Rechtslage den Standards und Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrt Organisation (ICAO) an.

Zusätzlich müssen die Anlagen zukünftig auch mit Infrarotfeuern ausgestattet werden, wenn das für die sichere Durchführung des Luftverkehrs erforderlich ist. Außerdem sieht die neue AVV Hindernis vor, dass die Bundeswehr im Bedarfsfall von außen das System aktivieren kann. Dies soll insbesondere in den Fällen möglich sein, in denen die Bundeswehr Übungsflüge in der Nacht durchführt.

Überdies legt die novellierte AVV Hindernis fest, dass entsprechende BNK-Systeme einer Baumusterprüfung unterzogen werden müssen. Hierfür benennt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVi) eine entsprechende Stelle.  Neuinstallationen von BNK-Systemen, die bereits eine Annerkennung nach der AVV a.F. haben, sind noch fünf Jahre ab Inkrafttreten der AVV n.F. zulässig. Insoweit hat der Gesetzgeber  hier im Sinne der Branche eine großzügige Übergangsfrist gesetzt.

Die verbauten Systeme sind nach der AVV Hindernis n.F. in regelmäßigen Abständen zu warten. Zudem entält die Novelle das Erfordernis der Zertifizierung der Systemhersteller gemäß ISO DIN 9100.

Ausblick:

Die verabschiedete Fassung muss noch in den Bundesrat. Im Sinne der Rechtssicherheit für die Branche hoffen wir auf positive Beratungen am 14.02.2020.

 

Quelle:
prometheus
Autor:
Pressestelle
Link:
www.prometheus-recht.de/...
Keywords:
prometheus, AVV-Hindernis, Novelle, Kabinett, Beschluss, Änderung, Blinken, BNK, bedarfspflichtige Kennzeichnung, Windkraftanlage, Akzeptanz
Windenergie Wiki:
WEA



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