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Unwuchten im Regelenergiemarkt treffen alle Marktteilnehmer
Wie schon die Einführung des Mischpreisverfahrens (MPV) am Regelenergiemarkt sorgt nun auch dessen Abschaffung für große Aufregung unter den Marktteilnehmern, insbesondere der Bilanzkreisverantwortlichen. Als Direktvermarkter und Regelenergieanbieter ist die Energy2market GmbH (e2m) von den Veränderungen am Regelenergiemarkt wie auch des Ausgleichsenergie-mechanismus gleichermaßen betroffen. Nun fordert die e2m die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf, von weiteren regulatorischen Schnellschüssen abzusehen.
Der kurzzeitige Ausflug in das MPV hat vor allem die Erkenntnis gebracht, wie sensibel das komplexe System Strommarkt auf Eingriffe reagiert und dass unüberlegte Eingriffe in Einzelmärkten allzu schnell den gesamten Markt aus dem Gleichgewicht bringen können. Solange Maßnahmen nur unter Betrachtung von Segmentmärkten und -systemen wie dem Regelenergiemarkt oder dem Ausgleichsenergiepreis, getroffen werden, kann das immer zu Verwerfungen in anderen Segmenten des Strommarktes führen.
Zeit für die Entwicklung einer ganzzeitlichen Lösung
Das MPV ist hierfür ein Paradebeispiel. Eingeführt mit dem Ziel Bilanzkreisverantwortliche, also Stromlieferanten und -händler, vor existenzgefährdenden Ausgleichsenergiepreisen zu schützen, hat das MPV eine Spirale in Gang gesetzt, die das Gesamtsystem von Quartal zu Quartal instabiler gemacht hat. Dies wurde insbesondere im Juni diesen Jahres verstärkt sichtbar und hat sicher auch die Entscheidung des OLG Düsseldorf beeinflusst, das MPV unverzüglich auszusetzen und zum alten System zurückzukehren.
Die e2m ist sich allerdings nicht sicher, ob die BNetzA die gleichen Lehren wie zahlreiche Markteilnehmer gezogen hat. Die jüngste Festlegung zum Bilanzkreisausgleich und die darin enthaltenen Sofortmaßnahmen geben dem Markt erneut nicht die Zeit, eine ausgewogene ganzzeitliche Lösung für das Gesamtsystem zu entwerfen.
Preisobergrenze als geeignetes Mittel
Damit dem Markt diese Zeit zugestanden wird, fordert die e2m wiederholt wie nun auch andere Marktteilnehmer die Einführung einer Preisobergrenze für Regelarbeit. Sie scheint das geeignetste Mittel, um die Bilanzkreisverantwortlichen vor zu hohen Ausgleichsenergiekosten zu schützen und andererseits weiterhin zur Bilanzkreistreue anzureizen. Auch ein funktionierender Wettbewerb auf dem Regelenergiemarkt kann so sichergestellt werden. Der Höhe nach könnte man sich hierfür an der bereits am 2. Januar 2018 kurzfristig von der BNetzA eingeführten Grenze von 9.999 €/MWh orientieren.
Der nach europarechtlichen Vorgaben noch umzusetzende Regelarbeitsmarkt hat zwar den Vorteil, dass er keine Abwärtsspirale wie das MPV anreizt, da es hier keinen Gewichtungsfaktor gibt. Allerdings könnte unerwartetes Verhalten von Marktteilnehmern durchaus noch häufiger zu extremen Preisspitzen in dem ein oder anderen Marktsegment führen. Die Preisobergrenze wäre also auch hier ein sinnvolles Instrument.
Die e2m hofft nun, dass die BNetzA die versammelte Kompetenz des Marktes nutzt, um langfristig haltbare Lösungen für den Gesamtmarkt zu schaffen.
- Quelle:
- e2m
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.e2m.energy/...
- Keywords:
- Direktvermarkter, e2m, Regelenergieanbieter, Regelenergiemarkt, BNetzA, MPV, Strommarkt, Bilanzkreisverantwortliche, Bilanzkreisausgleich, Preisobergrenze
- Windenergie Wiki:
- MW, Bundesnetzagentur