2024-12-26
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Übertragungsnetzbetreiber übergeben zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2030 (2019)

Anmerkungen aus Konsultation in Netzentwicklungsplan eingeflossen / Sensitivität für Szenario B 2035 – Kohleausstieg bestätigt Netzentwicklungsbedarf / Maßnahmen des BBP 2015 auch im NEP 2030 (2019) robust

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben heute den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2030, Version 2019 der Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben und auf www.netzentwicklungsplan.de veröffentlicht. In den zweiten Entwurf sind Anregungen aus der öffentlichen Konsultation zum ersten Entwurf des NEP eingeflossen, die vom 4. Februar bis 4. März 2019 durchgeführt wurde. Insgesamt gingen 906 Stellungnahmen zum Onshore- und Offshore-Teil des NEP ein. Im Vergleich dazu sind 2017 zum NEP und O-NEP 2030 (2017) insgesamt 2.133 Stellungnahmen eingegangen.

Konsultation der ersten Entwürfe

Viele Konsultationsbeiträge enthielten grundsätzliche Anmerkungen zu in den Szenarien getroffenen Eingangsgrößen. Besonderer Fokus lag hierbei auf der Berücksichtigung des Paris-Abkommens zum Klimaschutz und den Empfehlungen der Kommission für Wachstum, Struktur und Beschäftigung (WSB-Kommission). Weitere Themenschwerpunkte betrafen die Ergebnisse der Marktsimulation und die Erfordernisse der Netzentwicklung. Hinzu kamen Stellungnahmen, die sich aus regionaler Betroffenheit rund um die Netzverstärkungs- und -ausbauprojekte ergaben. Vor allem die Netzbaumaßnahmen zwischen Altenfeld und Grafenrheinfeld (P44 / P44mod), zwischen Raitersaich und Altheim (P53) und zwischen Pirach, Pleinting und St. Peter (P112) in Bayern sowie der Verlauf der drei großen HGÜ-Verbindungen von Nordrhein-Westfalen nach Baden-Württemberg (DC2), von Schleswig-Holstein nach Bayern und Baden-Württemberg (DC3/DC4) und von Sachsen-Anhalt nach Bayern (DC5 mit der Erweiterung DC20) waren Gegenstand zahlreicher Stellungnahmen – allerdings in deutlich geringerem Umfang als in der Vergangenheit.

Sensitivität „B 2035 – Kohleausstieg“

Für den zweiten Entwurf des NEP 2030 (2019) haben die ÜNB eine Sensitivität „B 2035 – Kohleausstieg“ berechnet. Damit stellen sie sicher, dass die für 2030 sowie für das Szenario B 2035 identifizierten Netzentwicklungsmaßnahmen auch im Fall eines kompletten Kohleausstiegs gemäß der Prüfempfehlung der WSB-Kommission erforderlich sind. Das Ergebnis der Netzanalysen zur Sensitivität "B 2035 – Kohleausstieg" zeigt, dass der für das Szenario B 2035 identifizierte überregionale Netzausbaubedarf sich auch in dieser Sensitivität weiterhin als notwendig erweist und insofern als robust anzusehen ist.

Um- und Ausbaubedarf des Strom-Höchstspannungsnetzes

Die Ergebnisse der im zweiten Entwurf des NEP ergänzten Netzberechnungen für die Szenarien A 2030 und C 2030 stimmen weitgehend mit denen des Szenarios B 2030 überein. Über die Maßnahmen des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) und des Bundesbedarfsplans (BBP) hinaus sind im Szenario A 2030 rund 2.750 km an Netzverstärkungen auf Bestandstrassen (Umbeseilung oder Stromkreisauflagen, Neubau einer leistungsfähigeren Leitung in bestehenden Trassen) für ein bedarfsgerechtes Netz erforderlich. Im Szenario B 2030 sind dies mit rund 2.800 km geringfügig mehr. In beiden Szenarien sind darüber hinaus 1.600 km an Neubau-Maßnahmen erforderlich. Im Szenario C 2030 sind rund 3.250 km an Netzverstärkungen und rund 1.700 km an Netzausbaumaßnahmen über den BBP hinaus erforderlich. Die Übertragungskapazität der Gleichstromverbindungen beträgt in allen Szenarien für das Jahr 2030 insgesamt 12 GW. Alle im BBP 2015 enthaltenen Maßnahmen sowie die zwischenzeitlich darüber hinaus von der BNetzA bestätigten Maßnahmen erweisen sich im NEP 2030 (2019) als robust gegenüber den veränderten Rahmenbedingungen.

Kosten-Nutzen-Analyse für Interkonnektoren

Gemäß den Anforderungen der BNetzA haben die ÜNB im zweiten Entwurf des NEP insgesamt acht Interkonnektoren einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen.

Bewertung der Systemstabilität

Basierend auf dem Szenario B 2035 haben die ÜNB im zweiten Entwurf des NEP 2030 (2019) eine Bewertung der Systemstabilität des Netzes einschließlich der vorgeschlagenen Netzmaßnahmen vorgenommen. Die Analysen zeigen einen erheblichen Bedarf an Blindleistungskompensationsanlagen zur Deckung der stationären und regelbaren Bedarfe mit einer installierten Leistung von mindestens 38,1 – 74,3 Gvar (Gigavoltampere reaktiv).

Aufgrund der zugrunde liegenden Parameter könnte insbesondere vor dem Hintergrund des weit in der Zukunft liegenden Analysehorizonts der tatsächlich notwendige Bedarf an Anlagen zur Blindleistungskompensation noch höher ausfallen.

Investitionskosten NEP 2030 (2019)

Gegenüber dem ersten Entwurf des NEP 2030 (2019), der für das Szenario B 2030 Investitionskosten in Höhe von 52 Mrd. für die Zubaunetz-Maßnahmen ausgewiesen hat, erhöhen sich die Kosten für die Onshore-Maßnahmen des Szenarios B 2030 im zweiten Entwurf auf 61 Mrd. Euro. Einen wesentlichen Anteil an dieser Steigerung hat die Berücksichtigung der Kosten für den umfangreichen Bedarf an Blindleistungskompensationsanlagen aus den Analysen zur Bewertung der Systemstabilität. Hinzu kommen die Berücksichtigung zusätzlicher horizontaler Punktmaßnahmen (insbesondere Schaltanlagen und Schaltfelder) im zweiten Entwurf sowie die Korrektur eines fehlerhaften Wertes bei einem HGÜ-Projekt im ersten Entwurf.

Quelle:
TenneT
Autor:
Pressestelle
Link:
www.tennet.eu/...
Keywords:
Übertragungsnetzbetreiber, Netzentwicklungsplan, Entwurf, Bundesnetzagentur, BNetzA, offshore, onshore, Kosten, Stellungnahmen



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