2024-11-24
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Sylt-Windpark ist NABU ein Dorn im Auge

Die Umweltorganisation hat bei der EU formell Beschwerde gegen den Windpark Butendiek westlich von Sylt eingereicht

Der NABU hat formell Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingelegt. Grund dafür sind entstandene Umweltschäden am europäischen Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ in der Nordsee. Konkret geht es um den Offshore-Windpark Butendiek, der westlich von Sylt liegt und der Auswirkungen auf die örtliche Vogelwelt haben soll.

„Seit fast zwei Jahren zeigen die Daten, dass seltene und streng geschützte Seetaucher aus dem für sie ausgewiesenen Schutzgebiet vertrieben werden. Die verantwortlichen Behörden müssen jetzt handeln. Sonst verstößt Deutschland weiter jeden Tag gegen geltendes EU-Naturschutzrecht,“ erläutert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller den Grund der Beschwerde.

Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass sich die Offshore-Windparks in der Nordsee erheblich stärker auf die Vogelwelt auswirken als prognostiziert. Besonders betroffen sind die störungsempfindlichen Seetaucher, die Windräder in großem Abstand meiden. Bis zu einer Entfernung von 16 Kilometern um die errichteten Windparks werden deutlich weniger Seetaucher gezählt. Fast zwei Drittel des EU-Vogelschutzgebietes sind beeinträchtigt. „Allein ‚Butendiek‘ führt zu einem Totalverlust von rund 265 Quadratkilometern, das sind 8,5 Prozent des Vogelschutzgebiets. "Damit bestätigen sich die düsteren Prognosen des NABU, dass es tatsächlich keinen schlechteren Platz für die Windkraft in der Nordsee gibt als den Standort westlich von Sylt“, so NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff.

Den Behörden seien die Probleme bekannt, allerdins sind bis heute keine konkreten Maßnahmen der Schadenssanierung eingeleitet worden, weshalb der NABU nun den Gang zu EU-Kommission wählt. „Offensichtlich braucht es zusätzlichen Druck, damit die Bundesbehörden aktiv werden. Für die Vögel wäre es am besten, würde ‚Butendiek‘ zumindest in Teilen zurückgebaut werden. Wenn das politisch nicht mehrheitsfähig ist, dann erwarten wir jetzt wirksame alternative Maßnahmen. Aktuell verstößt Deutschland eindeutig gegen das sogenannte Verschlechterungsverbot der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie“, so Detloff weiter.

Die Umweltorganisation betont, nicht grundsätzlich gegen Offshore-Windenergie zu sein, jedoch müssen Ausbauziele und Standorte so gewählt werden, dass keine Nachteile  für die Natur entstehen.

Quelle:
NABU
Autor:
Windmesse Redaktion
Email:
presse@windmesse.de
Keywords:
NABU, Butendiek, offshore, Windpark, EU-Kommission, Beschwerde, Vogel, Schutzgebiet, Auswirkung, Habitat



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