2024-12-22
https://w3.windmesse.de/windenergie/pm/30495-bnetza-bundesnetzagentur-verteilernetze-energieversorgung-investition-ausbau-stromnetz-kapitalkostenaufschlag-zinsen

Meldung von Bundesnetzagentur

List_bundesnetzagentur_logo

Zum Branchenprofil von


Verteilernetzbetreiber investieren 10 Mrd. EUR in die Verteilernetze

Präsident Homann: ""Beachtliche Summen für Investition in örtliche Stromnetze genehmigt""

Die Bundesnetzagentur hat für den Ausbau des Stromverteilernetzes bis zum 31. Dezember 2018 Kapitalkostenaufschläge von etwa 900 Mio. Euro genehmigt. Dies entspricht durchgeführten oder geplanten Investitionen von ca. 10,4 Mrd. Euro.

"Die Bundesnetzagentur hat beachtliche Summen für Investitionen in die Verteilernetze genehmigt. Die Verteilernetzbetreiber haben Kapitalkostenaufschläge vehement gefordert. Jetzt ist das Geld da", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir werden darauf achten, dass dieses Geld der Netznutzer nun auch investiert wird. Nicht genutzte Mittel wird die Bundesnetzagentur verzinst zurückfordern."

Erstmals Umsetzung von Kapitalkostenaufschlägen

Zum 1. Januar 2019 wurde für Stromverteilernetze erstmals das Instrument des Kapitalkostenaufschlags von der Bundesnetzagentur umgesetzt. Demnach können Verteilernetzbetreiber unmittelbar für Investitionen in die Netzinfrastruktur Aufschläge auf die von der Bundesnetzagentur genehmigte Erlösobergrenze beantragen.

Die Erlösobergrenzen umfassen alle Netzkosten zzgl. einer Verzinsung des Eigenkapitals, die den Verbrauchern von den Unternehmen über die Netzentgelte in Rechnung gestellt werden dürfen. Beim Kapitalkostenaufschlag handelt es sich im Wesentlichen um Vorfinanzierungen, da die Unternehmen schon geplante Investitionen einpreisen können. Die Investitionen können in den Bestand oder die Erweiterung des Netzes fließen.

Hochrechnung auf Gesamtinvestitionen

Die Hochrechnung der Kapitalkostenaufschläge von etwa 900 Mio. Euro auf getätigte oder geplante Investitionen von ca. 10,4 Mrd. Euro ergibt sich daraus, dass nur die jährlichen Kapitalkosten der Investitionen inkl. Eigenkapitalverzinsung in die Erlösobergrenzen eines Kalenderjahres einfließen.

Die genehmigten Kapitalkostenaufschläge beziehen sich auf durchgeführte oder geplante Investitionen in den Jahren 2017, 2018 und 2019. Zu den von der Bundesnetzagentur genehmigten Kapitalkostenaufschlägen kommen weitere Investitionen der 700 kleineren in Landeszuständigkeit regulierten Unternehmen hinzu.

Quelle:
BNetzA
Autor:
Pressestelle
Link:
www.bundesnetzagentur.de/...
Keywords:
BNetzA, Bundesnetzagentur, Verteilernetze, Energieversorgung, Investition, Ausbau, Stromnetz, Kapitalkostenaufschlag, Zinsen



Alle Meldungen von Bundesnetzagentur

List_bundesnetzagentur_logo

Meldungen im Archiv


Thematisch passende Windmesse.de Mitglieder im Branchenverzeichnis

  • Newlist_bundesnetzagentur_logo
  • Newlist_aee_logo
  • Newlist_lee_nrw_logo
  • Newlist_energiequelle_logo
  • Newlist_sfv_logo
  • Newlist_hannover_messe_logo
  • Newlist_fin_logo_pne_rgb
  • Newlist_logo.baltic-taucher
  • Newlist_logo.windstrom
  • Newlist_sunbelt_logo
  • Newlist_statkraft_logo
  • Newlist_logo_web_inkl_neuer_url_web.energy
  • Newlist_pce-instruments-logo-300dpi
  • Newlist_wieland_logo_4c_rgb
  • Newlist_logo.overspeed
  • Newlist_logo_phoenix_contact_100jahre_300x200_00148485

Mehr Ergebnisse



Stichwortsuche

© smart dolphin Gmbh 1999 - 2024 | Impressum | Wir über uns | Windmesse Redaktion | Datenschutzerklärung | 22. Windmesse Symposium 2025 | Wiki