2024-12-22
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Meldung von MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


EU-Institutionen verständigen sich auf Erneuerbare-Energien-Ziele für 2030

Vergangene Woche trafen sich Europäische Kommission, Europäisches Parlament und Rat zum Trilog, um über die Neufassung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie zu beraten.

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie 2009/28/EG) vom 23.04.2009 ist Teil des Europäischen Klima- und Energiepakets und schafft erstmals einen gemeinschaftsrechtlichen Rahmen für die Verwendung von erneuerbaren Energien in den Bereichen Strom, Wärme/Kälte und Verkehr. Als europäisches Instrument zur Förderung der erneuerbaren Energien legt die Richtlinie verbindliche Ausbauziele für die gesamte Europäische Union fest und trifft Vorgaben zur Ausgestaltung der Förderinstrumente sowie Kooperationsmechanismen zwischen den Mitgliedstaaten.

Der derzeitige europäische Rechtsrahmen sieht für das Jahr 2020 vor, dass der Energieverbrauch der Europäischen Union zu 20 % aus erneuerbaren Energien gedeckt wird, und setzt dabei auf rechtsverbindliche nationale Ziele. Für Deutschland ergibt sich daraus ein Ausbauziel von 18 % erneuerbarer Energien am gesamten Bruttoendenergieverbrauch bis zum Jahr 2020.

Im Hinblick auf die langfristige Ausrichtung der europäischen Klima- und Energiepolitik sowie die Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens will die Europäische Union ihr Engagement im Bereich der erneuerbaren Energien fortsetzen. Dies erfordert die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie sowie die Fortschreibung der Ausbauziele.

Nach zähen Verhandlungen konnten die EU-Institutionen nunmehr eine Einigung über die künftige Ausgestaltung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie erzielen. Streitpunkt war unter anderem die Zielvorgabe für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Zielvorstellungen reichten von 27 % bis 35 %; letztlich verständigte man sich auf eine Zielmarke von 32 %. D.h. bis zum Jahr 2030 soll der Anteil erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch der Europäischen Union von zuletzt etwa 17 % (2016) auf 32 % gesteigert werden. Es sollen gemeinsame Regeln für die Förderung der Erneuerbaren Energien entwickelt werden, um das Vertrauen der Investoren zu stärken. Darüber hinaus soll die neugefasste Richtlinie Vorgaben zum Eigenverbrauch von erneuerbaren Energien, insbesondere auch zu Befreiungsmöglichkeiten von Letztverbraucherabgaben enthalten. Für den Verkehrssektor soll das bisherige 10 %-Ziel für das Jahr 2020 bis 2030 auf 14 % fortgeschrieben werden.

Bevor die neugefasste Richtlinie in Kraft treten kann, muss sie noch formell durch das Europäische Parlament und den Rat abgesegnet und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Nach Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten dann Zeit, die einzelnen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Ob sich auf diesem Weg möglicherweise künftig eine weitergehende Befreiung von Eigenerzeugungsanlagen von der EEG-Umlage ergeben könnte, bleibt abzuwarten.

Quelle:
Maslaton
Autor:
Pressestelle
Link:
www.maslaton.de/...
Keywords:
Maslaton, erneuerbare Energie, Europe, EU, Kommission, Ziel, 2030



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