Meldung von MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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„Luftfahrtverbände verweigern sich pragmatischen Lösungen“
Im Verfahren um Windparks und Funknavigation bei Nienburg/Weser in Niedersachsen hat das Gericht sich nach einem Beweisantrag vertagt. In dem Verfahren stehen sich das Bundesamt für Flugsicherheit (BAF) und die Deutschen Flugsicherung (DFS) auf der einen und zwei Windenergie-Planern gegenüber, die durch RA Prof. Dr. Martin Maslaton vertreten werden. Im Kern geht es darum, ob Windräder die Anlagen der Funknavigation stören und darum nicht gebaut werden dürfen.
„Wir haben bei Funk-Anlagen der Bundeswehr regelmäßig Wege gefunden, die Windkraft möglich machen und die Sicherheit des Flugverkehrs absolut sicher stellen“, so RA Maslaton, dessen Rechtsanwaltsgesellschaft sowohl auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien als auch in der Luftfahrt eine langjährige Expertise hat. Maslaton: „BAF und DFS geht es aber offenbar mehr darum, ihre Macht und ihre Zuständigkeiten zu verteidigen als Lösungen für die gesamtstaatliche Aufgabe der Energiewende zu finden.“
Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Hannover hat sich am Mittwoch den 18.2.2018 mit der Frage auseinandergesetzt, ob Funknavigationsanlagen (engl. Very High Frequency Omnidirectional Radio Range / VOR) von Windenergieanlagen gestört werden. Dies ist seit vielen Jahren umstritten zwischen Windenergiebranche auf der einen und dem Bundesamt für Flugsicherheit (BAF) sowie der Deutschen Flugsicherung (DFS) auf der anderen Seite. Die konventionellen und in Zeiten der Satellitennavigation kaum noch genutzten Funknavigationsverfahren dienen - theoretisch- dazu, dass die Flugzeugführer die Möglichkeit zur Navigation haben.
Nach Auffassung des BAF und der DFS GmbH müssen diese Navigationsanlagen generell geschützt werden. Und zwar unabhängig davon, ob eine einzelne Windenergieanlage tatsächlich stört oder nicht. Ein hypothetisches Störpotential müsse ausreichen, um ein Bauverbot nach Paragraf 18a) LuftVG zu bewirken, so BAF und DFS.
Im Fall der Funknavigationsanlage „VOR Nienburg“ machte das Verwaltungsgericht klar, dass das BAF in Vertretung der Bundesrepublik Deutschland alternative Möglichkeiten prüfen soll, wenn die konkrete Anlage für die Funknavigation offenkundig keine Auswirkungen hat. Das gebiete der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. „Dieser Weg wird seit Jahren erfolgreich mit der Bundeswehr beschritten“, so Maslaton.
Obwohl eine Vielzahl von technischen oder organisatorischen Möglichkeiten angeboten wurde, waren das BAF und die DFS für keinerlei Vergleich zugänglich. Darum musste ein äußerst komplexer Beweisantrag zur Frage der Störung der VOR Nienburg gestellt werden. Es geht darum zu zeigen, ob die Methoden des BAF und der DFS wissenschaftlich belastbar sind. Daraufhin hat sich das Gericht vertagt. Der Ausgang des Verfahrens ist offen.
- Quelle:
- Maslaton
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.maslaton.de/...
- Keywords:
- Maslaton, Luftfahrt, Windenergie, Gericht, Rechtsanwalt, Kanzlei, Urteil
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