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Windenergie und Polygone – Entscheidung des VG Neustadt aufgehoben
Die Bundeswehr behauptete die Beeinträchtigung bzw. „Störung“ ihrer Radartechnologie der „Polygone“-Einrichtung in Pirmasens und Oberauerbach durch Windenergieanlagen. Dem Verwaltungsgericht Neustadt genügte der Vortrag der Bundeswehr in erster Instanz nicht: Deren Vortrag, die drei Windenergieanlagen führten zu einer weiteren erheblichen Verschattung des Luftabwehrradars im Übungsgebiet der „Polygone“-Anlage, sei nicht plausibel gemacht. Das Verwaltungsgericht hatte daher dem Antrag des Windparkbetreibers stattgegeben und die sofortige Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung angeordnet.
Das OVG Koblenz hingegen hat nun die Darlegungslast der Bundeswehr zumindest im Rahmen eines Eilverfahrens wieder gesenkt: Die von der Bundeswehr vorgelegten Berechnung erschienen dem OVG nicht von vornherein unplausibel, die von der Gegenseite vorgelegten Berechnungen habe die Bundeswehr mit nicht von vornherein als unzutreffend erscheinenden Gründen angezweifelt. Daher könne der Vortrag der Bundeswehr, es sei eine erhebliche Störung der Polygone-Anlagen zu befürchten, nicht als so unsubstantiiert abgetan werden, dass schon jetzt von einem Unterliegen der Bundeswehr im Hauptsacheverfahren auszugehen wäre.
Aus Sicht des Gerichts stellte sich damit im Eilverfahren die Rechtslage als offen dar, sodass es die Interessen der Beteiligten abwog und dabei letztlich das Interesse der Bundeswehr an einem ungestörten militärischen Übungsbetrieb höher einstufte als die erheblichen wirtschaftlichen Interessen des Genehmigungsinhabers.
Diese Eil-Entscheidung stärkt der Bundeswehr natürlich erstmal den Rücken und muss aus Sicht der Windenergiebranche als Rückschlag empfunden werden. Jedoch wird erst das Hauptsacheverfahren zeigen, welche Seite wirklich fundiert und plausibel argumentiert.
- Quelle:
- Maslaton
- Autor:
- Pressestelle
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- Maslaton, Bundeswehr, Urteil, Anwalt, Kanzlei, Radar, Störung