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Lärmschutz bei Windkraftanlagen wird verbessert
Lärmprognosen zum Schutz vor Lärm von Windkraftanlagen werden künftig besser. Das Umwelt- und Energiewendeministerium Schleswig-Holstein hat dazu ab sofort die überarbeiteten Hinweise zum Schallimmissionsschutz der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI-Hinweise) eingeführt. "Damit wenden wir ein neues Verfahren für die Schallprognose an. Es trägt den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung, sorgt dafür, dass die zulässigen Immissionswerte sicher eingehalten werden und verbessert damit den Lärmschutz im Land. Das ist auch für die Akzeptanz der Windenergie ein wichtiges Signal", sagte Umwelt- und Energiewendeminister Robert Habeck.
Der Unterschied zwischen dem alten und dem neuen Beurteilungsverfahren besteht insbesondere darin, dass die Bodendämpfung jetzt nicht mehr einberechnet und das Berechnungsverfahren auf eine frequenzabhängige Berechnung umgestellt wird. Die Regelungen werden sich in einigen Fällen auf den Nachtbetrieb von Anlagen auswirken. Der Tagbetrieb bleibt davon unberührt, da dort wie bei anderen Lärmverursachern auch deutlich höhere Immissionsrichtwerte gelten. Die Immissionswerte für Schall, die sich aus der TA Lärm ergeben, gelten unverändert fort.
Grund für die Änderung ist, dass das alte Prognoseverfahren den Schalldruckpegel unterschätzt hatte. Dies hatte eine Studie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen festgestellt. Demnach traten mit zunehmendem Abstand systematische Abweichungen zwischen den berechneten und gemessenen Schallimmissionen bei Windkraftanlagen auf. Die gemessenen Schallpegel lagen dabei signifikant höher als die berechneten. Ein Expertengremium des DIN/VDI-Normenausschuss Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS) erarbeitete daraufhin ein neues Prognoseverfahren, das sogenannte Interimsverfahren zur Prognose der Geräuschimmissionen von Windkraftanlagen.
Schleswig-Holstein hatte dieses Verfahren über eigene akustische Untersuchungen verifiziert. Die neuen LAI-Hinweise wurden im November 2017 von der Umweltministerkonferenz einstimmig zur Kenntnis genommen und damit zur Veröffentlichung freigegeben.
Mit dem Einführungserlass, der sich an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) als zuständige Behörde richtet, werden die LAI-Hinweise im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, auch bei bereits laufenden Genehmigungsverfahren sowie bei der Überwachung von Bestandsanlagen anzuwenden sein.
- Quelle:
- Land Schleswig-Holstein
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.schleswig-holstein.de/...
- Keywords:
- Schleswig-Holstein, Windkraftanlagen, Schallschutz, Lärmemission, Prognoseverfahren