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Bundesnetzagentur startet Konsultation zum Stromnetzausbau
Die Bundesnetzagentur konsultiert seit letzter Woche den Netzentwicklungsplan Strom 2017-2030 und den Offshore-Netzentwicklungsplan 2017-2030.
„Wir untersuchen, welche neuen Leitungen im Übertragungsnetz bis 2030 erforderlich sind. Nach den derzeitigen Prüfungen sind alle Projekte im Bundesbedarfsplangesetz unverändert erforderlich“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: „Nun gilt es gründlich abzuwägen, wie wir mit den weiteren Herausforderungen umgehen, die auf das Übertragungsnetz zukommen.“
Netzentwicklungsplan beinhaltet Bedarf an neuen Stromleitungen
Die Netzentwicklungspläne enthalten den Ausbau im deutschen Übertragungsnetz, der für eine sichere Stromversorgung bis zum Jahr 2030 notwendig ist. Ein Entwurf der Netzentwicklungspläne wurde von den Übertragungsnetzbetreibern öffentlich konsultiert und überarbeitet. Derzeit prüft die Bundesnetzagentur die vorgeschlagenen Maßnahmen und veröffentlicht ihre vorläufigen Ergebnisse nun begleitend zur Konsultation des zweiten Entwurfs.
Die Bundesnetzagentur hält nach aktuellem Stand der Prüfung 90 der 160 von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Maßnahmen für erforderlich. Gegenüber dem Bundesbedarfsplan handelt es sich dabei um 30 zusätzliche Ausbaumaßnahmen, von denen lediglich zwei in neuer Trasse geplant sind. 70 Maßnahmen werden als gegenwärtig nicht bestätigungsfähig eingestuft.
Für die Anbindung von Offshore-Windparks sieht die Bundesnetzagentur je zwei weitere Anbindungssysteme in Nord- und Ostsee als erforderlich an.
Ausbau im Wechselstromnetz
Die Übertragungsnetzbetreiber haben vorgeschlagen, an Land bis 2030 keine zusätzlichen Höchstspannungs-Gleichstromleitungen (HGÜ) zu errichten. Stattdessen sollen herkömmliche Wechselstromverbindungen verstärkt oder neu errichtet werden. Mit sogenannten leistungssteuernden Betriebselementen möchten sie zudem das Übertragungsnetz besser auslasten. Mittel- bis langfristig wird sich die Frage stellen, ob und ggf. wo weitere großräumige HGÜ-Verbindungen zur sinn- und maßvollen Erweiterung des Netzes in Betracht kommen.
Der Ausbau des Wechselstromnetzes ist abhängig davon, ob zukünftig weitere HGÜ hinzukommen. Deshalb spricht sich die Bundesnetzagentur dafür aus, zunächst nur solche zusätzlichen Netzausbauvorhaben zu bestätigen, die unabhängig von zukünftigen Technologieentscheidungen in jedem Falle sinnvoll und nachhaltig sind.
Bis 2030 sind technologische Fortschritte denkbar, die den weiteren Netzausbaubedarf dämpfen könnten. Tendenziell wird dieser dennoch über den derzeit erforderlichen Ausbaubedarf hinausgehen, da er mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und damit mit dem Erfolg der Energiewende verknüpft ist.
Klimapolitische Ziele berücksichtigt
Der Netzentwicklungsplan 2017-2030 trägt den klimapolitischen Zielen Rechnung und greift die Kernpunkte der jüngsten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf. Dies betrifft zum Beispiel Änderungen bei den Ausbaupfaden und der räumlichen Verteilung der Windenergie an Land und der Stromerzeugung aus Biomasse.
Auch zukünftige Entwicklungen zum Beispiel bei Speichern, der Sektorenkopplung zwischen Strom, Wärme und Verkehr sowie bei der flexiblen Nutzung und Bereitstellung von Strom fließen in die Planung ein.
Die Bundesnetzagentur ist auch den Prüfaufforderungen aus den „Eckpunkten der Koalitionsspitzen für eine erfolgreiche Energiewende vom 1. Juli 2015“ nachgegangen. Damit liegen jetzt mehrere nahezu gleichwertige Alternativen für den notwendigen Netzausbau in der Region Grafenrheinfeld vor.
Prüfung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen
Zusammen mit den vorläufigen Prüfergebnissen zu den Netzentwicklungsplänen hat die Bundesnetzagentur den Entwurf eines Umweltberichts veröffentlicht. Der Bericht beschreibt und bewertet die Umweltauswirkungen der Netzausbauprojekte. Dabei hat die Bundesnetzagentur die Prüfung von Alternativen weiter ausgebaut und sowohl zu den Netzentwicklungsplänen als Ganzes als auch zu einzelnen Maßnahmen Alternativen aus Sicht der Umwelt bewertet und miteinander verglichen.
Dokumente und weitere Informationen im Internet
Die Dokumente und die vorläufigen Prüfungsergebnisse der Bundesnetzagentur sind im Internet unter www.netzausbau.de/2030-nep-ub veröffentlicht und liegen bis zum 14. September 2017 bei der Bundesnetzagentur in Bonn aus.
Alle Interessierten haben nun bis zum 16. Oktober 2017 Gelegenheit, Stellungnahmen hierzu abzugeben.
Erklärende Filme zum Netzentwicklungsplan finden Sie auf YouTube unter www.youtube.com/watch?v=j8-o-Ekz4T8&feature=youtu.be.
Begleitende Informationsveranstaltungen der Bundesnetzagentur
Begleitend zur Konsultation wird die Bundesnetzagentur Informationsveranstaltungen durchführen, um einen Dialog mit der Öffentlichkeit über die Notwendigkeit des Leitungsausbaus zu führen. Nach derzeitiger Planung finden die Informationsveranstaltungen am 5. September in Fulda, am 12. September in Stuttgart, am 14. September in Leipzig, am 19. September in Düsseldorf und am 20. September in Hamburg statt.
- Quelle:
- Bundesnetzagentur
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.bundesnetzagentur.de/...
- Keywords:
- Bundesnetzagentur, Übertragunsnetz, Stromnetzausbau, Trasse, offshore
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