Grünes Licht für wichtiges TenneT-Netzausbauprojekt Ganderkesee – St. Hülfe
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat heute über die sechs Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bezüglich des Netzausbauprojektes Ganderkesee – St.Hülfe entschieden und diese sämtlich abgewiesen. Der Beschluss ist damit bestandskräftig geworden und kann nun vollzogen werden. Der Landkreis Oldenburg hatte seine ursprünglich eingereichte Klage bereits vor Verhandlungsbeginn wieder zurückgenommen.
Lex Hartman, Mitglied der TenneT-Geschäftsführung sagte: „Wir begrüßen dieses Urteil. Der Planfeststellungsbeschluss vom März 2016 ist damit bestätigt und das ist eine sehr gute Nachricht mit hoher Signalwirkung aus Leipzig. Das gibt allen Beteiligten die juristische Planungssicherheit, dass der Bau dieses wichtigen Netzausbauprojektes in Gang gesetzt wird.“
Mit dem heutigen Urteil bekommt das Netzausbauprojekt, dessen Planungs- und Genehmigungsprozesse bereits im Jahr 2003 begonnen wurden, abschließend grünes Licht von höchstricherlicher Ebene. TenneT wird in den kommenden Wochen und Monaten die schon begonnenen bauvorbereitenden Maßnahmen entlang der Trasse kontinuierlich fortsetzen und die planfestgestellten Erdkabelteilabschnitte beplanen. Außerdem werden erste Ausschreibungen für Maßnahmen zum Freileitungsbau erstellt. Ziel ist es, noch in diesem Jahr die ersten Freileitungsmasten zu errichten und den knapp 60 Kilometer langen Netzausbauabschnitt zwischen Ganderkesee und St. Hülfe (bei Diepholz) im Jahr 2021 in Betrieb zu nehmen.
TenneT setzt dabei weiterhin auf Dialog: „Wir bleiben bei unserem bestehenden Angebot, mit allen Landeigentümern zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen und hoffen, dass die Beteiligten auch aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung nun an den gemeinsamen Gesprächstisch zurückkehren, damit die noch offenen Vereinbarungen konstruktiv zum Abschluss kommen können“, sagte Hartman.
Die Bauausführung wird TenneT auch zukünftig in Form einer durchgängigen Baukommunikation begleiten. Dazu wird der Übertragungsnetzbetreiber den Dialog mit den Bürgern und den regionalen Trägern öffentlicher Belange weiter fortführen. Entsprechende Informationsangebote werden frühzeitig bekannt gemacht.
In seiner Urteilsbegründung sagte das Gericht: „Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss steht mit geltendem Naturschutzrecht im Einklang.“ Darüber hinaus sei er „mit den Vorgaben des Energieleitungsausbaugesetzes sowie mit geltendem Raumordnungsrecht vereinbar. Abwägungsfehler liegen nicht vor.“
Hintergrund:
TenneT plant die Errichtung einer 380-kV-Leitung von Ganderkesee im Landkreis Oldenburg nach St. Hülfe im Landkreis Diepholz. Im März 2016 hatte die zuständige Genehmigungsbehörde, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss erlassen. Dieser stellt die Bau- und Betriebsgenehmigung dar. Der Kreis Oldenburg, der NABU und einige von der Planung berührte Eigentümer hatten im Mai 2016 Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen den Beschluss eingelegt. TenneT hatte daraufhin einen freiwilligen, vorläufigen Baustopp bis zur Gerichtsverhandlung erklärt.
Die neue 380-kV-Leitung ist notwendig, um bestehende Lücken im Übertragungsnetz zu schließen. Sie ist ein wichtiger Baustein der Energiewende, da sie die Stromversorgung der Region stabilisiert und dafür sorgt, dass vor allem durch Windkraft produzierter Strom aus Niedersachsen zu den großen Verbrauchszentren transportiert werden kann.
Die Leitung gehört zu den Pilotvorhaben, bei denen Drehstrom-Erdkabelteilabschnitte auf der Höchstspannungsebene ermöglicht werden können, wenn die dafür notwendigen gesetzlichen Kriterien vorliegen.
- Quelle:
- TenneT
- Autor:
- Pressestelle
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