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Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für Übernahme von Gamesa durch Siemens
Die Kommission prüfte die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Märkte für Onshore- und Offshore-Windkraftanlagen, da sich die Tätigkeiten von Siemens und Gamesa dort überschneiden:
- Der Markt für Onshore-Windkraftanlagen ist recht fragmentiert, sodass auch nach dem Zusammenschluss mehrere größere Wettbewerber verbleiben werden.
- Der Markt für Offshore-Windkraftanlagen ist stärker konzentriert; die wichtigsten Wettbewerber sind Siemens und MHI Vestas. Über die Tochtergesellschaft Adwen ist Gamesa auf diesem Markt auch vertreten. Die Untersuchung hat allerdings ergeben, dass Adwen für Siemens keinen ernstzunehmenden Wettbewerber darstellt, sodass eine Übernahme die Wettbewerbssituation nicht wesentlich verändern dürfte.
Daher gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.
Unternehmen und Produkte
Gamesa ist ein börsennotiertes Unternehmen in Spanien. Gamesa ist hauptsächlich im Vertrieb von Onshore-Windkraftanlagen tätig, verkauft aber über seine 100%-ige Tochtergesellschaft Adwen Offshore SL auch Offshore-Windkraftanlagen.
Siemens ist ein börsennotiertes Unternehmen in Deutschland. Siemens ist in verschiedenen Branchen tätig und vertreibt über seine Sparte „Wind Power“ Onshore- und Offshore-Windkraftanlagen sowie deren Bauteile, wie Generatoren, Getriebe und Schaltanlagen.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Das Vorhaben wurde am 6. Februar 2017 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet und im Standardverfahren für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen geprüft.
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.
Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register der Kommission unter der Nummer M.8134 veröffentlicht.
- Quelle:
- EU-Kommision
- Autor:
- Ricardo Cardoso
- Email:
- ricardo.cardoso@ec.europa.eu
- Link:
- europa.eu/...
- Keywords:
- EU; Europäische Kommission, Gamesa, Siemens, Übernahme
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