2024-11-05
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Meldung von European Commission

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Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt griechische Beihilferegelung zur Förderung von Ökostrom und Kraft-Wärme-Kopplung

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die neue griechische Beihilferegelung zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung mit den EU Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Regelung wird im Einklang mit den energie- und klimapolitischen Zielen der EU zur Verringerung des CO2-Ausstoßes in Griechenland beitragen, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren.

Im Juli 2016 meldete Griechenland sein Vorhaben bei der Kommission an, Strom aus erneuerbaren Energiequellen und die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung zu fördern. Die Kommission hat festgestellt, dass die griechische Regelung die Integration dieser Art von Strom in den Markt fördert, was im Einklang mit den Leitlinien der Kommission für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2014 steht. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung voraussichtlich den Anteil des Ökostroms erhöhen und die Umweltbelastung verringern und gleichzeitig durch die staatliche Förderung bedingte Wettbewerbsverzerrungen begrenzen würde. Die Regelung wird Griechenland dabei helfen, seine Zielvorgabe für 2020 zu erreichen, 18 % seines Stroms aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen.

Die staatlichen Beihilfen im Rahmen der Regelung werden im Einklang mit den Leitlinien entweder in Form eines Einspeisetarifs oder als Prämie gewährt. Die Förderung über einen Einspeisetarif wird auf kleine Anlagen und Anlagen auf nicht an das Verbundnetz angeschlossenen Inseln beschränkt. Anlagen mit einer Kapazität über 500 Kilowatt (kW) sollen über einen Zeitraum von 20 bis 25 Jahren zusätzlich zum Marktpreis für Strom eine Prämie erhalten. Griechenland hat nachgewiesen, dass die Höhe der Beihilfen nach Maßgabe der Leitlinien begrenzt wird. Dadurch werden etwaige durch die staatliche Förderung bedingte Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich gehalten.

Mit dem heute erlassenen Beschluss werden Beihilfen für größere Anlagen (über 1000 kW) für das Jahr 2016 genehmigt. Ab dem 1. Januar 2017 müssen Beihilfen für größere Anlagen gemäß den Leitlinien im Rahmen von Ausschreibungen gewährt werden, um sicherzustellen, dass die Stromerzeugung mit möglichst geringen Kosten für die Steuerzahler verbunden ist. Griechenland wird eine Pilotausschreibung für Solarenergie durchführen und hat zugesagt, ab 2017 bei der Gewährung von Beihilfen für große Anlagen grundsätzlich Ausschreibungen durchzuführen.

Die griechische Regelung soll über die derzeit in Griechenland erhobene Abgabe zur Förderung erneuerbarer Energieträger finanziert werden. Um im Rahmen des Finanzierungsmechanismus die Diskriminierung ausländischer Ökostromerzeuger zu verhindern, wird Griechenland die Regelung ab 2017 teilweise auch für ausländische Erzeuger zugänglich machen.

Hintergrund

Die Leitlinien der Kommission für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2014 erlauben es den Mitgliedstaaten, unter bestimmten Bedingungen staatliche Beihilfen für Strom aus erneuerbaren Energiequellen und für die Kraft-Wärme-Kopplung zu gewähren. Diese Vorschriften tragen dazu bei, dass die ehrgeizigen energie- und klimapolitischen Ziele der EU zu möglichst geringen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt erreicht werden.

Quelle:
European Commission
Link:
www.europa.eu/...
Keywords:
Griechenland, EU, EU Kommission, KWK, erneuerbare Energien, Förderung
Windenergie Wiki:
Ausschreibungen



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