2024-12-22
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Offshore-Windenergie: Schleswig-Holstein will Meere besser schützen

Maßnahmenprogramm zum Meeresschutz verabschiedet / Weniger Lärm, weniger Müll, weniger Nährstoffeinträge sollen Meere belasten

Die Landesregierung hat gestern einem Maßnahmenprogramm zum besseren Schutz der Meeresumwelt von Nord- und Ostsee zugestimmt. "Gerade für uns in Schleswig-Holstein als Land zwischen den Meeren ist eine ökologisch intakte Natur in Nord- und Ostsee von herausragender Bedeutung. Die beiden Meere prägen dieses Land auf besondere Weise. Wir müssen aber für weniger Lärm, weniger Müll, weniger Nährstoffeinträge sorgen. Mit dem Maßnahmenprogram ist eine Grundlage für einen effizienteren Meeresschutz gelegt", sagte Umweltminister Robert Habeck nach dem Beschluss des Kabinetts. "Saubere und gesunde Meere sind auch Grundlage für die langfristige, ökologisch und ökonomisch nachhaltige wirtschaftliche Nutzung – gerade für die Fischerei und für unseren Tourismus", betonte Habeck.

Das Maßnahmenprogramm ist Teil der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL). Die Richtlinie fordert von den EU-Mitgliedstaaten Schritte, um saubere, gesunde und produktive Meere zu erhalten und deren biologische Vielfalt langfristig zu bewahren bzw. wieder herzustellen. Das Maßnahmenprogramm wurde gemeinsam vom Bund und den fünf Küstenbundesländern erarbeitet und soll – wenn alle Länder und der Bund zustimmen – Ende März an die EU-Kommission übermittelt werden.

Zu den Schwerpunkten gehören insbesondere die Themen Müll im Meer, naturverträgliche Ressourcennutzung und Schutz der Biodiversität. So soll neben der Vermeidung von Mikroplastik und der Entwicklung von Alternativprodukten auch bereits vorhandener Müll ökologisch verträglich aus der Meeresumwelt entfernt werden. Zudem sollen die Meerestiere zukünftig nicht mehr von zu viel Lärm beeinträchtigt werden. Um bessere Grundlagen dafür zu schaffen, soll die Lärmbelastung der deutschen Meere kartiert werden; so lässt sich klären, wo welcher Handlungsbedarf besteht. Zudem sollen die Belastungsgrenzen für Meerestiere ermittelt und Lärmminderungsmaßnahmen verpflichtend angewendet werden.

Wandernde Arten sowie gefährdete Arten und Lebensräume sollen zukünftig noch besser geschützt werden. Daneben bleiben auch die Belastungen durch Nähr- und Schadstoffe eine wesentliche Aufgabe des Meeresschutzes. Bereits 2014 wurde auf Antrag Schleswig-Holsteins bei der Umweltministerkonferenz ein Beschluss erzielt, der das generelle Verbot der Einleitung von Paraffin auf See auf die Agenda der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) gebracht hat. Über das MSRL-Maßnahmenprogramm werden nun auch Stickstoff-Minderungsmaßnahmen und Anreizsysteme für umweltfreundliche Schiffe weiter vorangebracht.

Auch das Problem der Munition im Meer soll weiter angegangen werden. "Hier wurde auch auf Drängen Schleswig-Holsteins der große Handlungsbedarf festgestellt. An neuen Beseitigungsmethoden wird inzwischen intensiv gearbeitet", sagte Habeck.

"Die Landesregierung wird die Schwerpunkte zum Meeresschutz im Land vorantreiben", betonte Habeck. So werden im Programm enthaltene Maßnahmen nun noch weiter konkretisiert und entsprechende Projekte aufgestellt. Für die Finanzierung stehen in Schleswig-Holstein unter anderem EU-Gelder in Höhe von 1,5 Millionen Euro aus der Integrierten Meerespolitik im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds zur Verfügung. "Zudem wird sich Schleswig-Holstein für notwendige rechtliche Regelungen auf Bundes- oder EU-Ebene einsetzen, etwa für ein Verbot von Mikroplastik", sagte Habeck.

Neben den lange erwarteten rechtlichen Möglichkeiten für einen effizienten Meeresschutz birgt die Umsetzung der MSRL-Maßnahmen auch Chancen für Schleswig-Holsteins Wirtschaft und Wissenschaft. Neben der Entwicklung neuer bzw. nachhaltiger Technologien wie bspw. umweltfreundlicher Schiffe, ökosystemgerechter Fangtechniken in der Fischerei und Alternativprodukte für Plastik müssen auch die biologischen Belastungsgrenzen in Bezug auf Lärm, Wärme und Licht sowie die Wirkungen von Plastikmüll im Meer noch weiter erforscht werden.

Umweltminister Habeck: "Ich freue mich, dass uns mit der MSRL ein rechtliches Instrument zur Verfügung steht, lange überfällige Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt national und international koordiniert umzusetzen. Es gibt noch viel zu tun, bis unsere Meere wieder ökologisch intakt sind und es auch langfristig bleiben."

Hintergrund

Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) bildet die umweltpolitische Säule der integrierten Meerespolitik der EU. Ihre Ziele sind der Schutz der Meeresnatur und -umwelt sowie die nachhaltige Nutzung mariner Güter und Dienstleistungen. Dafür soll in allen europäischen Meeren bis 2020 der "Gute Umweltzustand" erreicht und darüber hinaus erhalten werden. Wo der gute Zustand derzeit noch nicht erreicht ist, sollen Maßnahmen ergriffen werden, die

  • dem Ökosystemansatz, dem Vorsorge- und dem Verursacherprinzip gerecht werden und
  • dafür sorgen, dass es zu keiner Verschlechterung des Zustands der Meeresumwelt kommt.

Damit verpflichtet uns die MSRL, den längst überfälligen Schutz der europäischen Meere zu realisieren. Der Bund und die fünf Küstenbundesländer setzen die MSRL in Deutschland gemeinsam um. Nachdem sie 2012 in ihren ersten umfassenden Berichten über den Zustand der deutschen Meere festgestellt haben, dass die deutsche Nordsee und die deutsche Ostsee in keinem guten Umweltzustand sind, wurden die folgenden sieben Umweltziele beschlossen:

  • Meere ohne Beeinträchtigung durch anthropogene Eutrophierung
  • Meere ohne Verschmutzung durch Schadstoffe
  • Meere ohne Beeinträchtigung der marinen Arten und Lebensräume durch die Auswirkungen menschlicher Aktivitäten
  • Meere mit nachhaltig und schonend genutzten Ressourcen
  • Meere ohne Belastung durch Abfall
  • Meere ohne Beeinträchtigung durch anthropogene Energieeinträge
  • Meere mit natürlicher hydromorphologischer Charakteristik

Um diese Umweltziele zu erreichen und damit den ökologischen Zustand der Meere zu verbessern, müssen die durch den Menschen verursachten Belastungen reduziert werden. Dies soll über die Umsetzung der nun beschlossenen Maßnahmen und damit durch die Steuerung menschlichen Handelns geschehen.Alle EU-Staaten müssen ihre Maßnahmenprogramme bis Ende März an die EU übermitteln, die Texte werden veröffentlicht.

Quelle:
Land S-H
Link:
www.schleswig-holstein.de/...



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