2024-12-04
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BEE: Ausschreibungen versuchen die Quadratur des Kreises

Falk: "Wind, Sonne und Bioenergie erhalten im gesetzlichen Ausbaukorridor keine Luft mehr zum Atmen, wenn auf das Ausschreibungssystem umgestellt wird.“

„Die veröffentlichten Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für ebenerdige Photovoltaikanlagen lassen zahlreiche Fragen offen. Vieles deutet darauf hin, dass der Bundesregierung die Quadratur des Kreises nicht gelingen wird: Gleichzeitig sollen die Akteursvielfalt erhalten, die Ausbau-Mengenziele erreicht und die Kosten stabil gehalten werden. Dies erfordert teils gegenläufige Maßnahmen, so dass mit einem längeren Korrekturprozess zu rechnen ist. Die Bundesregierung muss sich die Option erhalten, das Experiment zu beenden, wenn die Nachteile bestehen bleiben“, so Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE).

Grundsätzlich seien die Ausschreibungsmengen zu niedrig. Selbst der gegenüber der EU verpflichtenden Sektor-übergreifende Erneuerbaren-Endenergieanteil von 18 Prozent wird bis 2020 voraussichtlich nicht erreicht. Im Bereich der Solarstromproduktion plant die Bundesregierung für 2015 einen Ausbau von 2,5 Gigawatt. Dieses Ziel wird nach Einschätzung des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) wie bereits im Vorjahr jedoch deutlich verfehlt.

„Die Politik muss angesichts dieser Erneuerbaren-Lücke den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen. Sie handelt jedoch gegenteilig: Wind, Sonne und Bioenergie erhalten im gesetzlichen Ausbaukorridor keine Luft mehr zum Atmen, wenn auf das Ausschreibungssystem umgestellt wird“, so Falk.

Der Zuschlagswert der zweiten Ausschreibung steht momentan noch nicht fest. Bei der ersten PV-Ausschreibung lagen die Kosten bei durchschnittlich 9,17 ct/kWh und damit oberhalb der EEG-Vergütung. Während in der ersten Ausschreibungsrunde jeder erfolgreiche Bieter einen Zuschlag zu dem von ihm angebotenen Wert bekommen hat ("pay-as-bid"), galt bei der zweiten Runde  das Einheitspreisverfahren ("uniform pricing"). Der Wert des letzten bezuschlagten Gebots bestimmt dabei den Zuschlagswert aller anderen erfolgreichen Gebote. „Das Uniform-Pricing-Verfahren birgt das Risiko von Mitnahmeeffekten von kostengünstigeren Anlagen. Die Mengenbegrenzung führt außerdem dazu, dass beim Uniform-Pricing die günstigeren Ackerflächen keinen positiven Einfluss auf die Kosten haben können, da hier die teuerste Anlage den Preis setzt“, kritisiert Falk. Auf diesen Punkt hatte der BEE bereits im  Verordnungsverfahren mit Erfolg hingewiesen, weshalb ab der übernächsten Ausschreibung wieder auf "pay-as-bid" umgestellt wird. 

Quelle:
BEE
Link:
www.bee-ev.de/...



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