2024-04-25
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WSB: Erneuerbare Energien in Polen

Neues Gesetz setzt richtiges Signal für Entwickler und Investoren: WSB optimistisch für weiteren Ausbau der Windenergie.

WSB Unternehmensgruppe begrüßt das kürzlich beschlossene Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien in Polen.WSB Unternehmensgruppe begrüßt das kürzlich beschlossene Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien in Polen.

Mitte März 2015 wurde das Erneuerbare Energien Gesetz vom polnischen Präsidenten Bronislaw Komorowski bestätigt. Die Förderung regenerativen Technologien wird damit ab 2016 auf ein Auktionsmodell umgestellt. Nach langem Warten auf das neue Gesetz darf die Erneuerbare-Energien-Branche jetzt auf stabile Rahmenbedingungen für ihre Investitionen in Technik und Ausbau hoffen.

Die WSB Unternehmensgruppe sieht darin ein wichtiges Signal für die weitere Entwicklung der Windenergie in Polen: „Die Erfolgsaussichten sind absolut realistisch. Wir planen, an der ersten Ausschreibungsrunde Anfang kommenden Jahres teilzunehmen“, so Stefan Hain, Geschäftsführer der WSB Parki Wiatrowe Sp. z o.o. Die polnische Tochtergesellschaft der WSB Neue Energien Holding GmbH hat seit ihrer Gründung 2008 Onshore-Windparks mit einer Leistung von 76 Megawatt installiert.

Weiterführende Informationen

Einige Details des Ausschreibungsverfahrens sind noch nicht abschließend definiert, so zum Beispiel der Umfang der ausgeschriebenen Energiemenge und der maximale Referenzpreis (max. Preis pro Megawattstunde (MWh)). Letzterer soll spätestens 60 Tage vor dem Beginn der Ausschreibung durch das polnische Wirtschaftsministerium bekannt gegeben werden.

Pro Jahr soll mindestens einmal technologieunabhängig ausgeschrieben werden. Der Tender wird dabei unterteilt in drei Kategorien: Kleinstanlagen für private Nutzer bis 30 Kilowatt (im jeweiligen Tender werden 25 % des Gesamtvolumens für diese Kleinstanwendungen reserviert), Kleinanlagen bis 1 Megawatt (MW) und Großanlagen über 1 MW installierter Leistung. Bei den Großanlagen wird zudem differenziert zwischen Bestands- und Neuanlagen sowie  Erzeugungsstrukturen mit mehr als 4.000 Volllastsunden pro Jahr und weniger als 4.000 Volllaststunden pro Jahr.

Im  Bieterverfahren wird eine Preisobergrenze vorgegeben. Jeder Teilnehmer  ist also angehalten, einen niedrigeren, auskömmlichen Preis für die erzeugte Megawattstunde anzubieten. Geboten wird nach dem Modell “Pay as bid“. Das heißt: Erfolgreiche Bieter erhalten für 15 Jahre exakt den Preis pro MWh, den sie in der Ausschreibung angegeben haben. Dieser wird zudem jährlich an die Inflation angepasst.

Quelle:
WSB
Link:
www.wsb.de/...
Windenergie Wiki:
Windpark, MW, Megawatt



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