31.08.2004
Parkett frei fuer den Emissionshandel
Mit dem Inkrafttreten des sogenannten "Zuteilungsgesetzes fuer die Handelsperiode 2005 bis 2007" am heutigen Dienstag ist der Weg frei fuer den Start des Emissionshandels. Ab heute bis zum 20. September 2004 koennen Anlagenbetreiber einen Antrag auf kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten stellen. Bis zum 1. November 2004 wird die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) die Zuteilung fuer die rund 2.350 Anlagen vornehmen. Insgesamt stehen Emissionszertifikate in einem Volumen von bis zu 495 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) pro Jahr zur Verfuegung. Das Gesetz legt ferner die Regeln fuer die kostenlose Verteilung dieser Zertifikate an die am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen fest.
Bundesumweltminister Juergen Trittin: "Der Emissionshandel ist ein neues und wegweisendes Instrument zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der Europaeischen Union und dient der Erfuellung der Klimaschutzverpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll. Er stellt die Einhaltung der Klimaschutzziele sicher und laesst den Unternehmen Spielraeume fuer eine wirtschaftsvertraegliche Umsetzung der erforderlichen Massnahmen. Durch den Handel mit Zertifikaten werden die Emissionen dort vermieden, wo dies am kostenguenstigsten ist. Dies dient den einzelnen Unternehmen wie der gesamten Gesellschaft."
Einen besonderen Schwerpunkt hat die Bundesregierung auf die Foerderung von Innovationen und auf den Einsatz modernen Technologien gelegt. Der Emissionshandel bietet starke Anreize fuer hocheffiziente Technik und die Erneuerung des Kraftwerksparks am Standort Deutschland. Damit ist der Emissionshandel ein wichtiger Baustein fuer eine Politik der nachhaltigen Energieversorgung und Energienutzung.
Fuer bestehende Anlagen erfolgt die Zuteilung grundsaetzlich nach den durchschnittlichen Emissionen der jeweiligen Anlage in der Vergangenheit. Darueber hinaus werden besondere Umstaende wie etwa nicht vermeidbare Prozessemissionen oder fruehzeitig durchgefuehrte Klimaschutzmassnahmen beruecksichtigt.
Das Zuteilungsgesetz (ZuG) wird konkretisiert durch die Zuteilungsverordnung (ZuV), die einen Tag nach dem Gesetz wirksam wird. Damit hat Deutschland alle rechtlichen, institutionellen und administrativen Voraussetzungen fuer den rechtzeitigen Start des Emissionshandels geschaffen.
Die Software fuer die elektronische Antragstellung sowie zahlreiche Erlaeuterungen und Hilfestellungen sind seit dem 5. August 2004 im Internet veroeffentlicht. Puenktlich zum Inkrafttreten des Zuteilungsgesetzes 2007 (ZuG) am 31. August 2004 ist die sogenannte "Virtuelle Poststelle" der DEHSt fuer die Annahme der Antraege geoeffnet.
Zur Unterstuetzung der Antragsteller hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ein Servicetelefon und einen E-Mail-Support eingerichtet:
E-mail: emissionshandel@uba.de
Service-Telefon: 030-8903-5050, montags bis freitags von 09:00 - 18:00 Uhr
Fax: 030-8903-5010
Internet: www.umweltbundesamt.de/emissionshandel
Bundesumweltminister Juergen Trittin: "Der Emissionshandel ist ein neues und wegweisendes Instrument zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der Europaeischen Union und dient der Erfuellung der Klimaschutzverpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll. Er stellt die Einhaltung der Klimaschutzziele sicher und laesst den Unternehmen Spielraeume fuer eine wirtschaftsvertraegliche Umsetzung der erforderlichen Massnahmen. Durch den Handel mit Zertifikaten werden die Emissionen dort vermieden, wo dies am kostenguenstigsten ist. Dies dient den einzelnen Unternehmen wie der gesamten Gesellschaft."
Einen besonderen Schwerpunkt hat die Bundesregierung auf die Foerderung von Innovationen und auf den Einsatz modernen Technologien gelegt. Der Emissionshandel bietet starke Anreize fuer hocheffiziente Technik und die Erneuerung des Kraftwerksparks am Standort Deutschland. Damit ist der Emissionshandel ein wichtiger Baustein fuer eine Politik der nachhaltigen Energieversorgung und Energienutzung.
Fuer bestehende Anlagen erfolgt die Zuteilung grundsaetzlich nach den durchschnittlichen Emissionen der jeweiligen Anlage in der Vergangenheit. Darueber hinaus werden besondere Umstaende wie etwa nicht vermeidbare Prozessemissionen oder fruehzeitig durchgefuehrte Klimaschutzmassnahmen beruecksichtigt.
Das Zuteilungsgesetz (ZuG) wird konkretisiert durch die Zuteilungsverordnung (ZuV), die einen Tag nach dem Gesetz wirksam wird. Damit hat Deutschland alle rechtlichen, institutionellen und administrativen Voraussetzungen fuer den rechtzeitigen Start des Emissionshandels geschaffen.
Die Software fuer die elektronische Antragstellung sowie zahlreiche Erlaeuterungen und Hilfestellungen sind seit dem 5. August 2004 im Internet veroeffentlicht. Puenktlich zum Inkrafttreten des Zuteilungsgesetzes 2007 (ZuG) am 31. August 2004 ist die sogenannte "Virtuelle Poststelle" der DEHSt fuer die Annahme der Antraege geoeffnet.
Zur Unterstuetzung der Antragsteller hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ein Servicetelefon und einen E-Mail-Support eingerichtet:
E-mail: emissionshandel@uba.de
Service-Telefon: 030-8903-5050, montags bis freitags von 09:00 - 18:00 Uhr
Fax: 030-8903-5010
Internet: www.umweltbundesamt.de/emissionshandel
- Quelle:
- BMU-Pressereferat
- Email:
- presse@bmu.bund.de