Meldung von Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
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23.02.2011
Albers: Windbranche begrüßt Zielsetzung des neuen Windenergieerlasses in Nordrhein-Westfalen
Berlin, 22. Februar 2011: Der Bundesverband Windenergie (BWE)
begrüßt die Ziele des kürzlich von der Düsseldorfer
Landesregierung vorgelegten Windenergieerlasses. Nach der
heutigen Verbändeanhörung äußerte sich BWE-Präsident Hermann
Albers positiv. "Der neue Erlass unterstreicht die
besondere Bedeutung der Windenergie für den Klimaschutz.
Das Ziel einer Verfünffachung des Windstromanteils bis 2020
ist ein wichtiges Signal für die Windenergie in Nordrhein-
Westfalen. Die Landesregierung kann sich der vollen Unter-
stützung der Branche beim Erreichen dieses ambitionierten Ziels
sicher sein."
Wie wichtig das konstruktive Zusammenspiel von Politik und
Branche ist, macht ein Blick auf die konkreten Zahlen deutlich.
"Künftig wird ein jährlicher Zuwachs von ca. 500 Megawatt
(MW) installierter Windernergieleistung benötigt", so Albers
weiter. Dabei kann durch den sukzessiven Ersatz von alten
Windrädern die Gesamtzahl der Anlagen annähernd konstant
gehalten werden. In den letzten fünf Jahren lag der Höchst-
wert an Neuinstallationen aber gerade mal bei 170 MW pro
Jahr – im vergangenen Jahr sogar nur bei 90 MW. "Den neuen
Windenergieerlass verstehen wir als eine deutliche Botschaft
der Politik an die Branche, dass diese sich nach Jahren der
Blockadehaltung auf einen konsequenten Ausbau der Windenergie
in NRW konzentrieren wird", betonte Albers.
"Das wird den Absatz von Windenergietechnik in der Region
fördern. Davon kann die starke, mittelständisch geprägte
Zuliefererindustrie in Nordrhein-Westfalen nur profitieren.
So sichert die Windindustrie zukunftssichere Arbeitsplätze
im einwohnerstärksten Bundesland."
In einigen Bereichen bleibt der Erlass allerdings hinter den
Erwartungen der Branche zurück. So ist etwa die im
Koalitionsvertrag ankündigte Option zur Errichtung von
Windenergieanlagen auf Forstflächen nur unter erheblichen
Einschränkungen möglich. Ferner werden ausbauwilligen
Kommunen bei der Ausweisung neuer Vorranggebiete unnötig
Steine in den Weg gelegt. Klar ist, dass die
Neuformulierung des Erlasses nur eine erste – wenn auch
wichtige – Maßnahme zur Realisierung einer klimafreundlichen
Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen sein kann. Weitere
Schritte wie die Verabschiedung eines Klimaschutzgesetzes
samt einer umfassenden Neugestaltung des Landesentwicklungs-
plans müssen folgen.
begrüßt die Ziele des kürzlich von der Düsseldorfer
Landesregierung vorgelegten Windenergieerlasses. Nach der
heutigen Verbändeanhörung äußerte sich BWE-Präsident Hermann
Albers positiv. "Der neue Erlass unterstreicht die
besondere Bedeutung der Windenergie für den Klimaschutz.
Das Ziel einer Verfünffachung des Windstromanteils bis 2020
ist ein wichtiges Signal für die Windenergie in Nordrhein-
Westfalen. Die Landesregierung kann sich der vollen Unter-
stützung der Branche beim Erreichen dieses ambitionierten Ziels
sicher sein."
Wie wichtig das konstruktive Zusammenspiel von Politik und
Branche ist, macht ein Blick auf die konkreten Zahlen deutlich.
"Künftig wird ein jährlicher Zuwachs von ca. 500 Megawatt
(MW) installierter Windernergieleistung benötigt", so Albers
weiter. Dabei kann durch den sukzessiven Ersatz von alten
Windrädern die Gesamtzahl der Anlagen annähernd konstant
gehalten werden. In den letzten fünf Jahren lag der Höchst-
wert an Neuinstallationen aber gerade mal bei 170 MW pro
Jahr – im vergangenen Jahr sogar nur bei 90 MW. "Den neuen
Windenergieerlass verstehen wir als eine deutliche Botschaft
der Politik an die Branche, dass diese sich nach Jahren der
Blockadehaltung auf einen konsequenten Ausbau der Windenergie
in NRW konzentrieren wird", betonte Albers.
"Das wird den Absatz von Windenergietechnik in der Region
fördern. Davon kann die starke, mittelständisch geprägte
Zuliefererindustrie in Nordrhein-Westfalen nur profitieren.
So sichert die Windindustrie zukunftssichere Arbeitsplätze
im einwohnerstärksten Bundesland."
In einigen Bereichen bleibt der Erlass allerdings hinter den
Erwartungen der Branche zurück. So ist etwa die im
Koalitionsvertrag ankündigte Option zur Errichtung von
Windenergieanlagen auf Forstflächen nur unter erheblichen
Einschränkungen möglich. Ferner werden ausbauwilligen
Kommunen bei der Ausweisung neuer Vorranggebiete unnötig
Steine in den Weg gelegt. Klar ist, dass die
Neuformulierung des Erlasses nur eine erste – wenn auch
wichtige – Maßnahme zur Realisierung einer klimafreundlichen
Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen sein kann. Weitere
Schritte wie die Verabschiedung eines Klimaschutzgesetzes
samt einer umfassenden Neugestaltung des Landesentwicklungs-
plans müssen folgen.
- Quelle:
- Bundesverband WindEnergie e.V.
- Autor:
- Ulf Gerder
- Email:
- u.gerder@wind-energie.de
- Link:
- www.wind-energie.de/...
- Windenergie Wiki:
- MW, Megawatt, BWE