2024-11-05
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Meldung von Becker Büttner Held

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VG Frankfurt a.M. stärkt Förderung von KWK-Anlagen

Der ablehnende Bescheid des BAFA für die Zulassung einer neu errichteten KWKAnlage wurde durch das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. am 31.03.2010 aufgehoben und das BAFA zur Zulassung der KWK-Anlage verpflichtet. Das heißt: Die Ersetzung eines Blockheizkraftwerkes gilt somit als neue KWK-Anlage, auch wenn der Dauerbetrieb der ersetzten KWK-Anlage erst nach dem 01.04.2002 aufgenommen wurde.

Mit seinem bundesweit ersten Urteil vom 31.03.2010 zu dem mit Wirkung zum 01.01.2009 novellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) stärkt das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt a.M. die Förderung von KWK-Anlagen (Az.: 1 K 3375/09.F). Gegenstand des Verfahrens war die Ersetzung eines Mini-Blockheizkraftwerks, das der Strom- und Wärmeversorgung eines Hotels diente. Die ursprüngliche Anlage war im Jahr 2004 in Dauerbetrieb genommen worden. Nach über 40.000 Betriebsstunden entschied sich die Inhaberin des Hotels, die bestehende KWK-Anlage durch eine neue zu ersetzen, weil ohnehin eine Generalüberholung der Altanlage anstand. Die Neuanlage wurde Anfang 2009 an demselben Standort in Dauerbetrieb genommen.

Das Bundesamt fürWirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) verweigerte der an demselben Standort neu errichteten KWK-Anlage die Zulassung als neue kleine KWK-Anlage nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 KWKG, da die ursprüngliche KWK-Anlage nach dem 01.04.2002 in Dauerbetrieb genommen wurde. Das BAFA meinte, nur die Ersetzung alter und neuer Bestandsanlagen (in Dauerbetrieb genommen bis 01.04.2002) könne gefördert werden. Das Gericht folgte der Ansicht der Klägerin, wonach die Neufassung des KWKG zum
01.01.2009 keine Einschränkung der Anlagenförderung bezweckt habe. Auch weiterhin wird bei der Ersetzung einer bestehenden Anlage, die neue Anlage - unabhängig von der Vornutzung des Standorts - als neue KWK-Anlage über den gesamten Förderzeitraum gefördert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde nicht zugelassen, so dass das BAFA zunächst die Zulassung der Berufung beantragen müsste.

BBH hat die Klägerin in dem Verfahren vertreten. Ulf Jacobshagen, Rechtsanwalt und Partner Counsel der Kanzlei zeigt sich hocherfreut über die Entscheidung: „Von dem Urteil werden viele Stadtwerke und andere Betreiber von KWK-Anlagen profitieren. Eine Klageabweisung hätte den Zubau von KWK-Anlagen an Standorten, an denen nach dem 01.04.2002 eine KWK-Anlage in Dauerbetrieb genommen wurde, in den folgenden Jahren erheblich ausbremsen können.“

Becker Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Bereich der Kommunalwirtschaft. Hier berät BBH ca. 350 Stadtwerke, daneben Energieunternehmen jeder Art, Industrieunternehmen, Investmentgesellschaften etc. Durch wichtige Publikationen sowie zahlreiche Grundsatzentscheidungen und richtungsweisende Gestaltung ist es BBH gelungen, die Entwicklung der Energiewirtschaft mit zu prägen.
Quelle:
Becker Büttner Held
Autor:
Ulf Jacobshagen
Email:
ulf.jacobshagen@bbh-online.de
Link:
www.bbh-online.de/...
Windenergie Wiki:
KWK, Blockheizkraftwerk



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