2024-12-03
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BDEW zum Bürokratieentlastungsgesetz

„Das Bürokratieentlastungsgesetz ist für die Energiebranche sehr enttäuschend”

Bild: PixabayBild: Pixabay

Das Bundeskabinett hat das Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

Das Bürokratieentlastungsgesetz greift viel zu kurz. Das kann so nicht bleiben. Wir haben als Branche in einem groß angelegten Prozess aus Sicht der Praxis viele handfeste Vorschläge zu besonders relevanten Themen erarbeitet und der Politik zur Verfügung gestellt. Dass sich diese nicht wiederfinden und bisher auch keine finalen Aussagen über deren Berücksichtigung in den betroffenen spezifischen Einzelgesetzen vorliegen, ist für uns unverständlich.

Denn der Prozess ist grundsätzlich richtig: Wir müssen beherzt daran arbeiten, die Bürokratie, die über die Jahre stetig angewachsen ist, auf den Prüfstand zu stellen und abzubauen. Angesichts der vielen Vorschläge aus allen Branchen, die nun nicht umgesetzt wurden, sollte die Bundesregierung einen wiederkehrenden Prozess etablieren, mit dem das Bürokratieentlastungsgesetz kontinuierlich weiter fortgeschrieben wird. Bürokratieentlastung ist ein Langstreckenlauf.

Es liegt doch auf der Hand: Wenn die Energiewende gelingen soll, dann brauchen die Unternehmen deutlich schlankere Verfahren und viel weniger bürokratische Hürden. Allein 135 einzelne Meldepflichten gibt das Energiewirtschaftsgesetz vor, zu denen der BDEW auch konkrete Verbesserungsvorschläge zur Verfügung gestellt hat - und das ist nur ein Gesetz von über 15.000 für die Energiewirtschaft relevanten Normen.

Wir erwarten ein Bürokratieentlastungsgesetz speziell für die Energiebranche, um das Dickicht an Meldepflichten und Vorgaben etwas zu lichten. Zentral ist auch unsere zweite Forderung: Eine zentrale IT-Plattform für die koordinierte Erfüllung der Informations- und Meldepflichten. Damit wäre schon viel gewonnen.

 

Quelle:
BDEW
Autor:
Birgit Heinrich - Pressesprecherin
Email:
presse@bdew.de
Windenergie Wiki:
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