2024-11-21
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Deckelung negativer Marktprämien: Jahressteuergesetz 2024 besiegelt dauerhaften Wegfall

Entscheidung ohne Abstimmung durch die Nationalversammlung

Bild: PixabayBild: Pixabay

Das Thema der “Deckelung” negativer Marktprämien bzw. der Wegfall dieser Begrenzung hat in der EE-Branche in Frankreich seit gut zwei Jahren für eine Unsicherheiten und Irritationen gesorgt, worüber wir auch an dieser Stelle schon verschiedentlich berichtet haben. Mit dem nun in erster Lesung im Weg des Art. 49-3 der französischen Verfassung (eine Art “Notverordnungsrecht”), d.h. ohne Abstimmung durch die Nationalversammlung verabschiedeten zweiten Teil des Jahressteuergesetzes für 2024 will die französische Regierung offenbar einen Schlussstrich unter diese Diskussionen ziehen; das Ergebnis ist für die betroffenen Betreiber nicht erfreulich.

Zur Erinnerung: In Frankreich sind Betreiber, deren Anlage über einen Marktprämienvertrag gefördert werden, zur Auskehrung des Mehr- oder Übererlöses verpflichtet, den sie erzielen, wenn während einer Abrechnungsperiode der durchschnittliche Marktpreis, der dem Betreiber im Rahmen des abgeschlossenen Direktvermarktungsvertrags vergütet wird, über dem Fördertarif liegt („negative Marktprämie“). Für die meisten Marktprämienverträge galt ursprünglich jedoch eine wesentliche Einschränkung: So war nach Artikel R.314-49 des französischen Energiegesetzbuchs diese Rückzahlungspflicht der Höhe nach begrenzt, und zwar auf den Betrag, den der Betreiber bis zum jeweiligen Abrechnungszeitpunkt in Form positiver Marktprämien als Förderung erhalten hatte.

Diese Begrenzung hatte die französische Regierung ab Ende 2021 jedoch in mehreren Schritten kassiert, um auf diesem Weg diese Übererlöse auch über den Betrag der bis dahin vom Betreiber in Form positiver Marktprämien erhaltenen Förderung abschöpfen zu können. Zuletzt war hier nach Artikel 38 des am 16. August 2022 verabschiedeten 1. Nachtragsgesetzes zum Haushaltsgesetz 2022 (Loi n° 2022-1157 du 16 août 2022 de finances rectificative pour 2022, LFR 2022)[1] in Verbindung mit dem am 28. Dezember 2022[2] veröffentlichten gemeinsamen Erlass des Umwelt- und des Finanzministeriums („Arrêté prix seuil“) eine differenzierte Abschöpfung vorgesehen je nach dem, ob der vom Betreiber jeweils erzielte Marktpreis einen bestimmten „Schwellenpreis“ überschritt oder nicht; diese Regelung galt mit Rückwirkung ab dem 1. Januar 2022.

Im Frühjahr 2023 hatten die Verbände FEE (France Energie Eolienne), SER (Syndicat des Energies Renouvelables) und Enerplan sowie eine Reihe von Betreibern gegen den Erlass vor dem Conseil d’Etat geklagt, der als oberstes französisches Verwaltungsgericht für Klagen gegen ministerielle Erlasse zuständig ist. Nachdem die Kläger auch eine Reihe von Verfassungsverstößen durch den Erlass gerügt hatten, hatte der Conseil d’Etat diese Fragen im Weg eines Vorlageverfahrens dem Conseil constitutionnel (Verfassungsgerichtshof) zur Klärung vorgelegt; dieser hat in seiner am 26. Oktober 2023 verkündeten Entscheidung[3] die von den Klägern angegriffenen Regelungen für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt.

Allerdings wurde die Regelung des Art. 38 LFR 2022 ausschließlich aus formellen Gründen für verfassungswidrig erklärt, denn nach Auffassung der Verfassungsrichter hätte der Gesetzgeber selbst die maßgeblichen Kriterien zur Festlegung des sog. „prix seuil“ vornehmen müssen. Dagegen teilten die Verfassungsrichter ausdrücklich nicht die Auffassung der Kläger, die angegriffene Regelung verstoße gegen materielle Verfassungsgrundsätze: Vielmehr sei der damit verbundene Eingriff in die Rechte der betroffenen Anlagenbetreiber durch ein übergeordnetes öffentliches Interesse gerechtfertigt und auch nicht unverhältnismäßig.

Die durch die Entscheidung des Conseil constitutionnel entstandene Unsicherheit über die Behandlung negativer Marktprämien ist nun durch einen kurz vor Verabschiedung in den Regierungsentwurf zum Jahreshaushaltsgesetz 2024 eingeführten Zusatzartikel[4] beseitigt worden: Danach wird die Begrenzung negativer Marktprämien vollständig aufgehoben; die in Artikel 38 der „LFR“ 2022 vorgesehene Differenzierung anhand eines sog. „prix seuil“ findet nicht mehr statt. Die über dem jeweiligen Fördertarif liegenden Erlöse, die von EE-Anlagen mit einem Marktprämienvertrag erzielt werden, werden danach von EDF bzw. dem französischen Staat in unbegrenzter Höhe abgeschöpft.

Die neue Regelung gilt wiederum mit Rückwirkung ab dem 1. Januar 2022; damit wird Rückforderungsansprüchen von Betreibern für an EDF gezahlte negative Marktprämien, die nach dem Wegfall der bisherigen Regelung zunächst einmal als möglich erschienen, die rechtliche Grundlage entzogen.

Nach dem Urteil des Conseil constitutionnel war bei Betreibern und Verbänden kurzfristig die Hoffnung aufgekeimt, mit der Regierung zumindest eine faire Aufteilung der Übererlöse zwischen Betreibern und EDF (und damit der Staatskasse) verhandeln zu können; diese Hoffnung hat sich nun bedauerlicherweise nicht erfüllt.

Da die neue Regelung den in der Entscheidung des Conseil constitutionnel vom 26. Oktober 2023 genannten formellen Ansprüchen genügt und die Verfassungsrichter die materielle Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung der „Deckelung“ negativer Marktprämien dort ausdrücklich bejaht hatten, dürfte eine erneute Klage gegen die Regelung nur wenig Aussicht auf Erfolg haben. Derzeit spricht also einiges dafür, dass die „Deckelung“ negativer Marktprämien damit endgültig der Vergangenheit angehört.

Für Fragen stehen Ihnen gerne unsere Experten zur Verfügung:

Hans Messmer    Laurent Brault

Quellenangaben:

[1] Siehe: Loi n° 2022-1157 du 16 août 2022 de finances rectificative pour 2022 (auf Französisch).

[2] Der Erlass (Arrêté prix seuil) findet sich unter diesem Link (auf Französisch).

[3] Die Entscheidung des Conseil constitutionnel finden Sie hier: https://www.conseil-constitutionnel.fr/decision/2023/20231065QPC.htm

[4] Amendement N° II-4508 ; den Text finden Sie hier.

Quelle:
Sterr-Kölln & Partner
Autor:
Pressestelle
Link:
www.sterr-koelln.com/...
Keywords:
Sterr Kölln & Partner, Marktprämie, Jahressteuergesetz, Deckelung, Wegfall, Frankreich, EE Branche, Lesung, Nationalversammlung, Betreiber



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