Meldung von Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
Zum Branchenprofil von
13.03.2008
Vorsicht Haftung! Zivil- und strafrechtliche Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Führungskräften
Eine vermeintlich falsche Entscheidung, ein kontroverser Schadensfall: Menschen in Führungspositionen sind immer häufiger strafrechtlich relevanten Vorwürfen oder zivilrechtlichen Haftungsansprüchen ausgesetzt - auch in der Windbranche. Welche Risiken trägt ein Geschäftsführer, eine Führungskraft im Unternehmen oder auch ein Gutachter und wie kann man sich dagegen absichern? Diese Fragen sind Thema des BWE-Fachseminars "Vorsicht Haftung! Zivil- und strafrechtliche Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Führungskräften" am 8. April in Hamburg.
Orientierungshilfe dieser Art wird dringend gebraucht. Denn die Risiken sind verworren und die Angebotspalette der Versicherungen gleicht, besonders wenn es um Windenergie geht, einem Dschungel. Speziell auf die noch junge Branche zugeschnittene Versicherungsprodukte nämlich gibt es kaum, erläutert Thomas Haukje, Geschäftsführer der Nordwest Assekuranzmakler und einer der Referenten am 8. April: "Das muss in jedem Einzelfall auf die Gegebenheiten angepasst werden."
Dafür aber gibt es umso mehr Risiken. Denn die Materie, mit der es die Verantwortlichen bei Windenergieprojekten zu tun haben, wird immer komplexer, betont BWE-Vorstandsmitglied Hans-Heinrich Andresen: Gesetzliche Rahmenbedingungen vom EEG über das Handels- bis zum Baurecht, individuelle Finanzierungskonzepte und Unternehmenskonstruktionen: Selbst bei sorgfältiger Arbeit sind da Fehler nicht auszuschließen. Und die können den Betreffenden teuer zu stehen kommen. Das Privatvermögen eines Geschäftsführers samt seiner Reputation kann dann auf dem Spiel stehen.
Hier zwei (fiktive, aber realitätsnahe) Beispiele:
Garantiefall oder nicht? Nach dem Ausfall des Getriebes einer Windkraftanlage sind Hersteller und Betreibergesellschaft über diese Frage zerstritten. Die Gesellschafter werfen dem Geschäftsführer vor, bei Vertragsabschluss nicht sorgfältig genug auf das Kleingedruckte geachtet zu haben, und fordern von ihm Schadensersatz für Reparaturkosten und durch tagelangen Stillstand entgangene Erlöse - ein Fall aus dem Zivilrecht. Oder: Kapitalanleger sind mit den Erträgen eines Windparks nicht zufrieden und unterstellen dem Geschäftsführer Kapitalanlagebetrug - ein strafrechtlich relevanter Vorwurf, bei dem die Behörden ungeachtet seines Wahrheitsgehaltes tätig werden müssen, betont Thomas Haukje.
Sowohl straf- als auch zivilrechtliche Aspekte werden darum bei dem Seminar zur Sprache kommen und mit erfahrenen Rechtsanwälten und Vertretern aus der Versicherungswirtschaft diskutiert. Es richtet sich an alle in der Windbranche verantwortlich Tätigen wie Geschäftsführer, Betreiber, Gutachter, Beiräte, Aufsichtsräte und bietet außerdem praxisnahe und branchengerechte Orientierung bei Auswahl der richtigen Versicherung.
Weitere Informationen unter www.bwe-seminare.de
Orientierungshilfe dieser Art wird dringend gebraucht. Denn die Risiken sind verworren und die Angebotspalette der Versicherungen gleicht, besonders wenn es um Windenergie geht, einem Dschungel. Speziell auf die noch junge Branche zugeschnittene Versicherungsprodukte nämlich gibt es kaum, erläutert Thomas Haukje, Geschäftsführer der Nordwest Assekuranzmakler und einer der Referenten am 8. April: "Das muss in jedem Einzelfall auf die Gegebenheiten angepasst werden."
Dafür aber gibt es umso mehr Risiken. Denn die Materie, mit der es die Verantwortlichen bei Windenergieprojekten zu tun haben, wird immer komplexer, betont BWE-Vorstandsmitglied Hans-Heinrich Andresen: Gesetzliche Rahmenbedingungen vom EEG über das Handels- bis zum Baurecht, individuelle Finanzierungskonzepte und Unternehmenskonstruktionen: Selbst bei sorgfältiger Arbeit sind da Fehler nicht auszuschließen. Und die können den Betreffenden teuer zu stehen kommen. Das Privatvermögen eines Geschäftsführers samt seiner Reputation kann dann auf dem Spiel stehen.
Hier zwei (fiktive, aber realitätsnahe) Beispiele:
Garantiefall oder nicht? Nach dem Ausfall des Getriebes einer Windkraftanlage sind Hersteller und Betreibergesellschaft über diese Frage zerstritten. Die Gesellschafter werfen dem Geschäftsführer vor, bei Vertragsabschluss nicht sorgfältig genug auf das Kleingedruckte geachtet zu haben, und fordern von ihm Schadensersatz für Reparaturkosten und durch tagelangen Stillstand entgangene Erlöse - ein Fall aus dem Zivilrecht. Oder: Kapitalanleger sind mit den Erträgen eines Windparks nicht zufrieden und unterstellen dem Geschäftsführer Kapitalanlagebetrug - ein strafrechtlich relevanter Vorwurf, bei dem die Behörden ungeachtet seines Wahrheitsgehaltes tätig werden müssen, betont Thomas Haukje.
Sowohl straf- als auch zivilrechtliche Aspekte werden darum bei dem Seminar zur Sprache kommen und mit erfahrenen Rechtsanwälten und Vertretern aus der Versicherungswirtschaft diskutiert. Es richtet sich an alle in der Windbranche verantwortlich Tätigen wie Geschäftsführer, Betreiber, Gutachter, Beiräte, Aufsichtsräte und bietet außerdem praxisnahe und branchengerechte Orientierung bei Auswahl der richtigen Versicherung.
Weitere Informationen unter www.bwe-seminare.de
- Quelle:
- Bundesverband WindEnergie e.V.
- Autor:
- Thorsten Paulsen
- Email:
- info@wind-energie.de
- Link:
- www.wind-energie.de/...
- Windenergie Wiki:
- Windpark, Hamburg, BWE