Meldung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Parlamentarischer Staatssekretär Stefan Wenzel: „Die Hinweise zur Novelle des Klimaschutzgesetzes nehmen wir sehr ernst.“
Der Expertenrat bestätigt heute: Die Treibhausgasemissionen sind 2022 im Vorjahresvergleich insgesamt gesunken, allerdings nicht in allen Sektoren. Im Vergleich zu 1990 sind die Emissionen um über 40 Prozent geringer. Deutschland will bis 2030 den Treibhausgasausstoß um mindestens 65 Prozent reduzieren und bis 2045 treibhausgasneutral werden. Der ERK (Expertenrat für Klimafragen) bestätigt den dringenden klimapolitischen Handlungsbedarf insbesondere im Verkehrssektor. Außerdem mahnt er auch für die Zukunft ein wirksames Klimaschutzgesetz an.
Der Parlamentarische Staatssekretär des BMWK, Stefan Wenzel hierzu: „Der ERK bestätigt die Berechnungen des Umweltbundesamtes. Die unabhängige wissenschaftliche Überprüfung ist unerlässlich für eine seriöse und verlässliche Klimapolitik. Hierfür danke ich dem Expertenrat ausdrücklich. Der Rat bestätigt, dass wir die Klimaziele im Energiesektor trotz der Energiekrise und zahlreicher schmerzlicher Maßnahmen halten konnten. Mit Blick auf die weiterhin bestehenden Herausforderungen bis 2030 war der Kurs der Bundesregierung, den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung signifikant zu beschleunigen, genau richtig. Da das Ziel im Gebäudesektor allerdings weiter verfehlt wird, werden wir das bisher vorgesehene Sofortprogramm aus dem Vorjahr zeitnah überprüfen, um sicherzustellen, dass die beabsichtigten Minderungswirkungen auch kontinuierlich eintreten. Damit entsprechen wir auch der geltenden Rechtslage. Zugleich nehmen wir die Hinweise zur Novelle des Klimaschutzgesetzes sehr ernst. Wir werden diese im Ressortkreis beraten. Gerade die Ressortverantwortung wird auch in Zukunft wichtig bleiben. Wir haben uns ehrgeizige Ziele gesetzt, daher müssen in allen Sektoren die Emissionen weiter deutlich sinken, vor allem auch im Verkehrssektor.“
Laut des Expertenrats für Klimafragen sind die Treibhausgasemissionen in Deutschland 2022 voraussichtlich um knapp 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Zu diesem Gesamtergebnis tragen die einzelnen Sektoren in unterschiedlichem Umfang bei. Während die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie und Landwirtschaft die Sektorzielwerte des Klimaschutzgesetzes jeweils einhalten, gibt es im Gebäudebereich zwar einen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr, aber immer noch eine leichte Zielüberschreitung um vier Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Eine deutliche Überschreitung der Zielwerte zeigt sich im Verkehrssektor, wo die nach Gesetz zulässige Jahresemissionsmenge um 9,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente überschritten wird. Auch steigen im Verkehrssektor die Emissionen gegenüber dem Vorjahr erneut an.
Der ERK bestätigt in seiner Einordnung auch die hinter der Emissionsentwicklung 2022 liegenden Einflussfaktoren: eine deutliche Steigerung bei der Erzeugung von Strom aus Wind und PV, zum Teil starke Produktionsrückgänge und Energiesparmaßnahmen im Industrie- und Gebäudebereich sowie die milde Witterung dämpften den Treibhausgas-Ausstoß, während der verstärkte Betrieb von Kohlekraftwerken zu höheren Emissionen führte. Die Entwicklung ist folglich durch die Energiekrise getrieben, sowie zum Teil auch der Witterung aber auch erster struktureller Effekte der Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung zuzuschreiben.
Die Daten zeigen aber auch, dass die Minderungsanstrengungen erheblich verstärkt werden müssen, um die Klimaziele einzuhalten.
Der ERK geht zudem auf die jüngst getroffenen politischen Vereinbarungen der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Klimapolitik ein. Er betont u.a. die Bedeutung der sektorbezogenen Zuständigkeit und die Ressortverantwortung. Auch seien bei der Bewertung der nationalen Klimaziele europarechtliche Verpflichtungen zu berücksichtigen. Einige weitere Reformansätze, wie die stärkere Orientierung an Emissionsprojektionen für die Bewertung der Zielerreichung und die Verabredung umfassender Klimaschutzprogramme jeweils zu Beginn jeder Legislatur werden positiv bewertet.
Der Expertenrat für Klimafragen hat die Treibhausgasemissionsdaten für das Jahr 2022 geprüft und eingeordnet. Das Umweltbundesamt hatte die Daten am 15. März 2023 veröffentlicht und gemäß den Bestimmungen im Bundes-Klimaschutzgesetz an den unabhängigen Expertenrat für Klimafragen zur Prüfung übergeben.
Weitere Informationen
Hintergrundinformation zum Expertenrat für Klimafragen:
Der Expertenrat wurde auf Grundlage des Bundes-Klimaschutzgesetzes eingerichtet. Er überprüft die Treibhausgasemissionsdaten im Hinblick auf die Einhaltung der Jahresemissionsmengen der Sektoren, die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegt sind. Darüber hinaus prüft er die Treibhausgasminderungswirkung von Klimaschutzmaßnahmen in Sofortprogrammen und Klimaschutzprogrammen der Bundesregierung und veröffentlicht alle zwei Jahre ein umfassendes Gutachten zu bisherigen Entwicklungen und Trends der Treibhausgasemissionen sowie zur Wirksamkeit von Klimaschutzmaßnahmen.
- Quelle:
- BMWK
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
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- Keywords:
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