Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
Regionalplan in Schleswig-Holstein für unwirksam erklärt
Original Pressemeldung EE.SH:
Regionalplan unwirksam – Genehmigungsverfahren weiterhin in Kraft
Der Regionalplan Wind für den Planungsraum 1 des Landes Schleswig-Holstein (Nordfriesland, Schleswig-Flensburg und die Stadt Flensburg) ist unwirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig entschieden. Die Begründung lautet, vereinfacht gesagt, dass zwei Landschaftsschutzgebiete im Kreis Nordfriesland bereits durch Urteile des Oberverwaltungsgerichts vom 14. Mai 2020 für unwirksam erklärt worden waren und deshalb nicht als Tabu-Zonen hätten gewertet werden dürfen.
Geklagt hatte eine Projektgesellschaft, die im nördlichen Kreis Schleswig-Flensburg die Errichtung einer Windkraftanlage plant. Holger Arntzen, Windenergie-Experte der Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein EE.SH, sagt zu dem Urteil: „Niemand muss befürchten,... ... Mehr: Original Pressemeldung EE.SH
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